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König Johann besiegelt die Magna Carta

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ZeitalterMittelalter

Zuletzt geändert am

Am 15. Juni 1215 besiegelt König Johann auf einer Wiese bei Runnymede eine Urkunde, die ihn selbst an Regeln bindet. Zehn Wochen später erklärt der Papst sie für nichtig — drei Klauseln ihrer Fassung von 1297 gelten in England bis heute.

Am 15. Juni 1215 besiegelte König Johann von England auf einer Wiese bei Runnymede zwischen Windsor und Staines eine Urkunde, die er mit aufständischen Baronen ausgehandelt hatte.123 Die Datumszeile des Textes nennt den Ort ausdrücklich: gegeben "in the meadow that is called Runnymede", im siebzehnten Jahr seiner Regierung.2 Stephen Langton, der Erzbischof von Canterbury, hatte den Baronen die ältere Krönungscharta Heinrichs I. gezeigt.1

Die heute gebräuchliche Zählung teilt die Urkunde in 63 .23 Zwei Klauseln wirkten über den Anlass hinaus.1 Klausel 39: Kein freier Mann solle ergriffen, eingekerkert, seiner Rechte oder seines Besitzes beraubt werden, außer durch das Urteil seinesgleichen oder nach dem Recht des Landes.2 Klausel 40: Niemandem werde man Recht verkaufen, niemandem verweigern oder verzögern.2 Zusammen mit den Kapiteln I und IX gilt Kapitel XXIX der Fassung von 1297 bis heute im englischen Recht.4

Gehalten hat die Vereinbarung nicht.1 Bis August desselben Jahres erklärte Papst Innozenz III. die Urkunde für nichtig, weil sie unter Zwang zustande gekommen sei.1 Überlebt hat sie trotzdem, weil sie vervielfältigt worden war: Bis zu dreizehn Abschriften gingen an Kathedralen im ganzen Land.1 Heinrich III. ließ sie 1225 in veränderter Form neu ausfertigen; diese Fassung wurde 1297 Gesetz.2 Seit 1215 galt als gezeigt, dass nicht einmal der König über dem Recht des Landes stand.1

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