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Alþingi entsteht auf Þingvellir als Versammlung für ganz Island

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ZeitalterMittelalter

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Um 930 trat auf der Ebene Þingvellir erstmals eine Versammlung für ganz Island zusammen. Ein genaues Datum ist nicht überliefert; die Quellen nennen übereinstimmend nur das Jahr.

Um das Jahr 930 wurde auf der Ebene Þingvellir im Südwesten Islands das Alþingi gegründet, eine Versammlung unter freiem Himmel für das ganze Land.12 Ein Tagesdatum ist nicht überliefert; die Quellen nennen das Jahr 930, zwei davon mit einem „um".123 Überliefert ist, dass die Isländer zuvor einen Mann namens Ulfljot nach Norwegen geschickt hatten, um ein Rechtsbuch zu entwerfen, das er 930 zurückbrachte.3 Versammelt waren die mächtigsten Anführer des Landes, die goðar, die über Gesetze entschieden und Recht sprachen; Zutritt hatten alle freien Männer.1

Mittelpunkt war der Lögberg, ein Felsvorsprung, auf dem der (lögsögumaður) als vorsitzender Amtsträger saß.12 Seine Aufgabe war, die geltenden Gesetze laut aufzusagen — jährlich ein Drittel des gesamten Bestandes — und das Verfahrensrecht der Versammlung bekanntzugeben.1 Die Gesetze wurden mündlich überliefert;3 aufgeschrieben wurden sie erst nach der Annahme des Christentums.2 Die eigentliche gesetzgebende Abteilung war die .1 Wie viele goðar ihr angehörten, geben die Quellen unterschiedlich an: eine nennt 39 Bezirks-goðar zuzüglich neun weiterer Mitglieder und des Gesetzessprechers, eine andere spricht von 36 Häuptlingen, in die das Land eingeteilt war.13

Das Besondere am Alþingi war die Lögrétta, die gesetzgebende Versammlung und damit die oberste Einrichtung des Alþingi im Freistaat.2 Zwei Wochen lang im Sommer kamen Isländer aus allen Landesteilen zusammen.2 Um 965 wurde das Land in vier Viertel geteilt, jedes mit einem eigenen Gericht aus 36 Richtern; im frühen 11. Jahrhundert kam ein fünftes Gericht dazu, das Fälle übernahm, die die anderen nicht entschieden hatten.1 Dieselbe Reform erklärt auch die auseinandergehenden Angaben zur Zahl der goðar: Zu den ursprünglich rund 36 Häuptlingswürden kam mit der Teilung in Viertel eine feste Zahl von 39, dazu je drei neue im Ost-, West- und Südviertel, sodass die Versammlung zuletzt 48 zählte — die neun zuletzt geschaffenen durften keine Richter benennen.4

Mit der Unterwerfung unter den norwegischen König 1262 bis 1264 endete der Freistaat.13 Danach teilte die Lögrétta die Gesetzgebung mit dem König;1 nach 1662 war das Alþingi fast nur noch Gericht.1 Auf Þingvellir tagte es bis 1798 weiter; ein königlicher Erlass vom 6. Juni 1800 hob es auf.12 Ihre Aufgaben übernahm ein Obergericht in Reykjavík.1

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