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Nihil novi: Polens König darf nicht mehr allein Gesetze erlassen

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Auf dem Sejm in Radom nimmt Polen 1505 die Akte Nihil novi an: Nichts Neues ohne gemeinsame Zustimmung. Die Gesetzgebung geht von der Krone an ein Zweikammerparlament über — vertreten ist darin allerdings der Adel, nicht das Land.

Der polnische tagte vom 30. März bis zum 31. Mai 1505 auf der Königsburg in Radom und nahm dort die Akte Nihil novi nisi commune consensu an — „Nichts Neues ohne gemeinsame Zustimmung".14 Sie untersagte dem König, Gesetze ohne Zustimmung der Senatoren und der Landboten zu erlassen.24 König Alexander Jagiellon nahm an den Beratungen teil und sagte zu, die polnischen Rechte zu veröffentlichen; der Sejm erkannte den König als Teil seiner Struktur an.1

Der Wortlaut ist knapp: Nichts Neues solle „durch uns oder unsere Nachfolger" ohne gemeinsame Zustimmung der Senatoren und Landboten beschlossen werden, was dem Gemeinwesen abträglich oder lästig wäre.43 Die Akte hob zugleich das Privileg von Mielnik auf und verschob das Gewicht auf das Parlament, vor allem die Abgeordnetenkammer, das zur höchsten Instanz im Staat wurde.3 Verfassungshistoriker sehen darin den Beginn der Adelsdemokratie in der polnisch-litauischen Rzeczpospolita.3

Eine Volksvertretung war das nicht.2 Vertreten war die , der Adel; für die Bauernschaft verschlechterte sich die Lage im selben Zeitraum, mit eingeschränkter Freizügigkeit und höheren Frondiensten.2 Die Gesetzgebung blieb beim Zweikammerparlament, in dem der König als Teil der Struktur galt.1 Dieselbe Verschiebung, die die Krone band, untergrub nach dieser Lesart später das Gleichgewicht der Gewalten, das sie geschaffen hatte.2

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