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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: niemand stimmt dagegen

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Am 10. Dezember 1948 nimmt die Vollversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Resolution 217 A (III) an, ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen. Sie hat dreißig Artikel. Bindend ist der Text nicht — wirksam wurde er trotzdem.

Am 10. Dezember 1948 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an, als 217 A (III).14 Keine Delegation stimmte dagegen, acht enthielten sich.1 Die Resolution ist unter dieser Nummer und diesem Datum verzeichnet.2

Den Vorsitz des Redaktionsausschusses führte Eleanor Roosevelt für die USA.1 Den ersten Entwurf schrieb René Cassin aus Frankreich, Berichterstatter war Charles Malik aus dem Libanon, stellvertretender Vorsitzender Peng Chun Chang aus China, und die Vorarbeit leistete John Humphrey, der Leiter der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen.1 Die zugrunde liegende Menschenrechtskommission hatte achtzehn Mitglieder aus unterschiedlichen politischen, kulturellen und religiösen Zusammenhängen.1

Die indische Delegierte Hansa Mehta gilt weithin als diejenige, die durchsetzte, dass Artikel 1 nicht von "all men" spricht, sondern von "all human beings".1 Fertig war der Text in weniger als zwei Jahren — und das, obwohl die Teilung zwischen Ost und West jede Einigung erschwerte.1

Ihre Wirkung entfaltete sie über das, was daraus folgte: Der Text umfasst dreißig Artikel, gilt weithin als Wegbereiter von mehr als siebzig Menschenrechtsverträgen und liegt inzwischen in über 500 Sprachen vor.3

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