Judenstern: Polizeiverordnung kennzeichnet Juden ab 1941
Mit der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 mussten Juden im Deutschen Reich ab sechs Jahren einen gelben Stern tragen. Wenige Wochen nach ihrem Inkrafttreten begannen die Deportationen aus Berlin.
Am 1. September 1941 erließ Reinhard Heydrich die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden“.1,4 Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet hatten, durften sich danach in der Öffentlichkeit nicht mehr ohne einen „Judenstern“ zeigen.1 Der Stern war handtellergroß, aus gelbem Stoff, schwarz umrandet und trug die Aufschrift „Jude“; er war sichtbar auf der linken Brustseite fest aufzunähen.1 In Kraft trat die Verordnung am 19. September 1941 und betraf rund 200.000 Juden, die noch im Deutschen Reich lebten.5,3
Die Verordnung verbot Juden außerdem, ihre Wohngemeinde ohne schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zu verlassen.1 Ausgenommen waren unter anderem jüdische Ehepartner in einer , aus der Kinder hervorgegangen waren, die nicht als Juden galten.1 Verstöße wurden mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder Haft bis zu sechs Wochen bestraft.1 Mit seiner Zustimmung zum „Judenstern“ hatte Hitler bis in den August 1941 gewartet.2
Im besetzten Polen war eine Kennzeichnung schon kurz nach dem Überfall schrittweise eingeführt worden.5 Erstmals angeordnet wurde sie dort am 29. Oktober 1939 in der Stadt Włocławek.4 Im Generalgouvernement ordnete Hans Frank am 23. November 1939 an, dass alle Juden über zehn Jahren einen blauen Stern auf einer weißen Armbinde tragen mussten.4
Am 23. Oktober 1941 verhängte das Reichssicherheitshauptamt ein generelles Ausreiseverbot für Juden;2 der erste Deportationszug hatte Berlin schon am 18. Oktober verlassen.2 Ab dem 13. März 1942 wurden auch Wohnungen, in denen Juden lebten, mit einem Davidstern gekennzeichnet.3 Das United States Holocaust Memorial Museum sieht in der Kennzeichnung bereits eine Vorbereitung der Deportationen in Ghettos und Vernichtungslager.4
Siehe auch
- Nürnberger Gesetze: Juden verlieren 1935 die politischen Rechte 1935 Wer den Stern tragen musste, bestimmte die Definition aus der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz.
- Novemberpogrome 1938: Synagogen brennen im ganzen Deutschen Reich 1938 Nach dem Pogrom verließen viele Juden das Reich; mit dem Ausreiseverbot vom Oktober 1941 war dieser Weg verschlossen.
- Berufsbeamtengesetz: Jüdische Beamte müssen 1933 in den Ruhestand 1933 Die Entrechtung, die mit dem Ausschluss aus dem Staatsdienst begonnen hatte, endete in der öffentlichen Kennzeichnung.
Hierher verwiesen
- Nürnberger Gesetze: Juden verlieren 1935 die politischen Rechte 1935 Die Kennzeichnungspflicht galt für Juden im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz.
- Berufsbeamtengesetz: Jüdische Beamte müssen 1933 in den Ruhestand 1933 Acht Jahre später stand am Ende der Entrechtung die öffentliche Kennzeichnung.