Nürnberger Gesetze: Juden verlieren 1935 die politischen Rechte
Am 15. September 1935 verabschiedete der Reichstag in Nürnberg das Reichsbürgergesetz und das „Blutschutzgesetz“. Juden verloren die politischen Rechte, Ehen mit Nichtjuden wurden verboten.
Am 15. September 1935 verabschiedete der Reichstag, in dem nur noch Abgeordnete der NSDAP saßen, zwei Gesetze: das Reichsbürgergesetz und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“.1,3 Hitler hatte den Reichstag dazu zu einer Sondersitzung auf den jährlichen Parteitag der NSDAP nach Nürnberg einberufen.3 Ursprünglich sollte der Reichstag dort nur ein Reichsflaggengesetz verabschieden;4 die Referenten des Reichsinnenministeriums wurden erst am Vortag der Sitzung nach Nürnberg gerufen, um einen Entwurf zu formulieren.4
Das Reichsbürgergesetz behielt die Reichsbürgerschaft Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ vor.2 Nur Reichsbürger sollten die vollen politischen Rechte tragen; Juden blieben Staatsangehörige ohne politische Rechte.2,1 Das zweite Gesetz verbot Ehen zwischen Juden und nichtjüdischen Deutschen und stellte auch Beziehungen außerhalb der Ehe unter Strafe.3,1 Bestraft werden sollte dabei nur der Mann, auch der nichtjüdische, der mit einer Jüdin verkehrte.4 Juden durften außerdem keine nichtjüdischen Dienstmädchen unter 45 Jahren mehr beschäftigen und die Hakenkreuzfahne nicht hissen.1,2 Auf eine verbotene Eheschließung stand Zuchthaus, auf Verstöße gegen das Beschäftigungs- oder Flaggenverbot Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.4
Wer als Jude galt, legte erst die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 fest.3,2 Jude war danach, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte.2,1 Juden hatten kein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten und durften kein öffentliches Amt bekleiden; jüdische Beamte traten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand.2 Wer im Weltkrieg an der Front gekämpft hatte, erhielt bis zur Altersgrenze die vollen zuletzt bezogenen Dienstbezüge als Ruhegehalt.2 In den folgenden Monaten drängte das Regime Juden auf dieser Grundlage aus Berufen, Erwerbszweigen und Ausbildungen, für die die Reichsbürgerschaft Voraussetzung war.2 Tausende Menschen wurden wegen „“ verurteilt oder verschwanden in Konzentrationslagern.3
Siehe auch
- Berufsbeamtengesetz: Jüdische Beamte müssen 1933 in den Ruhestand 1933 1933 galten für jüdische Beamte noch Ausnahmen; das Reichsbürgergesetz schickte alle in den Ruhestand.
- Novemberpogrome 1938: Synagogen brennen im ganzen Deutschen Reich 1938 Drei Jahre nach der gesetzlichen Entrechtung folgte die offene Gewalt im ganzen Reich.
- Judenstern: Polizeiverordnung kennzeichnet Juden ab 1941 1941 Die Kennzeichnungspflicht galt für Juden im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz.
Hierher verwiesen
- Judenstern: Polizeiverordnung kennzeichnet Juden ab 1941 1941 Wer den Stern tragen musste, bestimmte die Definition aus der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz.
- Berufsbeamtengesetz: Jüdische Beamte müssen 1933 in den Ruhestand 1933 Das Reichsbürgergesetz schickte 1935 auch die jüdischen Beamten in den Ruhestand, die hier noch ausgenommen waren.