Berufsbeamtengesetz: Jüdische Beamte müssen 1933 in den Ruhestand
Am 7. April 1933 verabschiedete die Reichsregierung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Sein „Arierparagraph“ schickte Beamte „nicht arischer Abstammung“ in den Ruhestand; Ausnahmen galten vorerst für Frontkämpfer.
Am 7. April 1933, zwei Monate nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, verabschiedete die Reichsregierung das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“.1,2 Paragraph 3, der sogenannte „“, sah vor, Beamte „nicht arischer Abstammung“ in den Ruhestand zu versetzen;4 Ehrenbeamte waren aus dem Amt zu entfernen.3 Ein weiterer Paragraph erlaubte, Beamte zu entlassen, deren bisherige politische Tätigkeit keine Gewähr für ihren unbedingten Einsatz für den nationalen Staat bot.2 So wurden politisch Unerwünschte, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten, und Menschen jüdischer Abstammung schrittweise aus dem Staatsdienst entfernt.4
Ausgenommen waren Beamte, die schon am 1. August 1914 im Dienst gestanden, im Weltkrieg an der Front gekämpft oder einen Vater oder Sohn im Krieg verloren hatten.3,1 Auf diesen Ausnahmen hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg bestanden.2 Als „nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatte.1 Wann die Ausnahmen endeten, geben die Quellen unterschiedlich an: nach dem Tod Hindenburgs im August 19342 oder mit den Nürnberger Gesetzen im September 1935.1 Endgültig versetzte die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom November 1935 alle jüdischen Beamten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand.7
Im preußischen Justizressort wurden von 6.560 Richtern, Staatsanwälten und Beamten 420 entfernt, 128 von ihnen als Juden und 100 als politisch unzuverlässig.2 Die große Mehrheit der Beamten behielt ihre Stelle.2 Im Frühjahr 1933 trafen weitere Verordnungen und Gesetze auch Ärzte und Rechtsanwälte.5 Jüdische Ärzte an Kliniken, Hochschulen und in Gesundheitsämtern fielen bereits unter das Gesetz selbst.6 Durchführungsverordnungen, Änderungsgesetze und 1935 die Nürnberger Gesetze weiteten die Diskriminierung von den öffentlichen Ämtern auf alle aus, die das Regime zu „Nichtariern“ erklärt hatte.4
Siehe auch
- Reichstagsbrand: Tags darauf werden Grundrechte ausgesetzt 1933 Sechs Wochen zuvor hatte die Reichstagsbrandverordnung die Grundrechte außer Kraft gesetzt.
- Nürnberger Gesetze: Juden verlieren 1935 die politischen Rechte 1935 Das Reichsbürgergesetz schickte 1935 auch die jüdischen Beamten in den Ruhestand, die hier noch ausgenommen waren.
- Judenstern: Polizeiverordnung kennzeichnet Juden ab 1941 1941 Acht Jahre später stand am Ende der Entrechtung die öffentliche Kennzeichnung.
Hierher verwiesen
- Judenstern: Polizeiverordnung kennzeichnet Juden ab 1941 1941 Die Entrechtung, die mit dem Ausschluss aus dem Staatsdienst begonnen hatte, endete in der öffentlichen Kennzeichnung.
- Nürnberger Gesetze: Juden verlieren 1935 die politischen Rechte 1935 1933 galten für jüdische Beamte noch Ausnahmen; das Reichsbürgergesetz schickte alle in den Ruhestand.