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Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gilt bis heute

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1789 stimmt die französische Nationalversammlung Artikel für Artikel über siebzehn Sätze ab. Sie gewähren keine Rechte, sondern erklären sie für vorgefunden — und gelten in Frankreich bis heute als Verfassungsrecht.

Die französische Nationalversammlung stimmte vom 20. bis zum 26. August 1789 Artikel für Artikel über die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ab.2 Das Ergebnis sind eine Präambel und siebzehn Artikel.12 Vorbereitet hatte den Text ein fünfköpfiger Ausschuss aus Démeunier, La Luzerne, Tronchet, Mirabeau und Redon, der die Entwürfe verschiedener Abgeordneter zusammenführte — darunter eigene Vorlagen von La Fayette und Sieyès, die dem Ausschuss selbst nicht angehörten.2

Der erste Satz setzt den Maßstab: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.1 Artikel 2 nennt vier natürliche Rechte, zu deren Bewahrung jede politische Vereinigung da sei: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.13 Artikel 11 erklärt den freien Austausch von Gedanken und Meinungen zu einem der kostbarsten Rechte des Menschen — sprechen, schreiben und drucken dürfe jeder, hafte aber für Missbrauch.13

Artikel 16 lautet: Eine Gesellschaft, in der die Rechte nicht gesichert und die Gewalten nicht getrennt sind, hat keine Verfassung.1 Ludwig XVI. ratifizierte den Text am 5. Oktober 1789 unter dem Druck der Versammlung und der Menge in Versailles; 1791 wurde er der ersten Verfassung vorangestellt.2

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