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Der Parlamentarische Rat verkündet das Grundgesetz

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Am 23. Mai 1949 wird in Bonn das Grundgesetz verkündet. Es heißt absichtlich nicht Verfassung: Es sollte gelten, bis sich ein wiedervereinigtes Deutschland eine gemeinsame gibt. Aus dem Provisorium wurde das langlebigste Verfassungswerk der deutschen Geschichte.

Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz.2 Beschlossen hatte er es bereits am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen.1 Am 12. Mai stimmten die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Zone zu.2

Der Rat war am 1. September 1948 zusammengetreten: 65 stimmberechtigte Mitglieder, von den Landtagen der drei Westzonen gewählt, dazu fünf Berliner Vertreter mit beratender Stimme.3 CDU/CSU und SPD stellten je 27 Abgeordnete, die FDP fünf, DP, KPD und Zentrum je zwei.3 Den Vorsitz führte Konrad Adenauer, den Hauptausschuss leitete Carlo Schmid.3

Angesichts der Teilung schlugen die Ministerpräsidenten nur ein provisorisches Grundgesetz vor; auch die Mitglieder des Rates gingen von einer Ordnung für eine Übergangszeit aus.13 Zwei kommunistische Abgeordnete, Max Reimann und Heinz Renner, weigerten sich, „die Spaltung Deutschlands“ zu unterschreiben.1 Der bayerische Landtag lehnte ab, erkannte den Text aber als verbindlich an; da die Zustimmung von zwei Dritteln der Länder genügte, galt er auch dort.13

Die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Frieda Nadig setzten gegen heftigen Widerstand den Satz durch, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.1 Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland.1

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