Der Bundestag begrenzt sich auf 630 Sitze
Am 17. März 2023 beschließt der Bundestag ein Wahlrecht ohne Überhang- und Ausgleichsmandate, das ihn auf 630 Sitze begrenzt. Karlsruhe billigt 2024 den Kern, erhält aber die Grundmandatsklausel; bei der Wahl 2025 bleiben 23 Wahlkreissieger ohne Sitz.
Am 17. März 2023 beschloss der Bundestag eine Reform des Wahlrechts.1,3 Sie sollte das Parlament dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen.2 Nach der Wahl 2021 war es durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 736 Abgeordnete angewachsen.1 Nach Angaben des Bundestages stimmten 399 Abgeordnete dafür, 261 dagegen, 23 enthielten sich.1 Die Legal Tribune Online meldete am selben Tag 400 Ja-Stimmen.2
Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach den Zweitstimmen Sitze zustehen, gehen seither die Wahlkreissieger mit den schwächsten Ergebnissen leer aus.3 Damit fallen die weg und mit ihnen die Ausgleichsmandate.3 Die Reform strich zudem die , über die Parteien unter fünf Prozent mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einzogen; davon hatte 2021 die Linke profitiert.2
Am 30. Juli 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die mit dem Grundgesetz vereinbar ist.1 Die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der neuen Fassung erklärte es dagegen für unvereinbar mit Artikel 21 und Artikel 38 des Grundgesetzes.4 Bis zu einer Neuregelung bleiben Parteien, deren Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten, von der Sperrklausel ausgenommen.4
Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 fand nach dem neuen Wahlrecht statt, aber mit weiter geltender Grundmandatsklausel.3 23 Wahlkreissieger zogen dabei nicht in den Bundestag ein, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen hatten.5
Siehe auch
- Der Parlamentarische Rat verkündet das Grundgesetz 1949 An diesem Grundgesetz maß Karlsruhe die Reform.
- Neuseeland führt als erstes Land das Frauenwahlrecht ein 1893 Dort ging es darum, wer mitzählt; hier darum, wie aus den Stimmen Sitze werden.
- Medien Das Bundesverfassungsgericht untersagt das Regierungsfernsehen 1961 Auch dort setzte das Bundesverfassungsgericht einem Vorhaben der Regierungsseite Grenzen.