--- id: wahlrechtsreform-bundestag-2023 title: Der Bundestag begrenzt sich auf 630 Sitze date: '2023-03-17' datePrecision: day dateSources: - s1 - s3 summary: >- Am 17. März 2023 beschließt der Bundestag ein Wahlrecht ohne Überhang- und Ausgleichsmandate, das ihn auf 630 Sitze begrenzt. Karlsruhe billigt 2024 den Kern, erhält aber die Grundmandatsklausel; bei der Wahl 2025 bleiben 23 Wahlkreissieger ohne Sitz. themeId: theme-stimmen-und-sitze verification: verified sources: - key: s1 title: Karlsruhe sagt Ja zur Zweitstimmendeckung — aber mit Grundmandatsklausel publisher: Deutscher Bundestag url: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw31-bundesverfassungsgericht-wahlrecht-1013532 accessedAt: '2026-09-26' - key: s2 title: Umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen publisher: Legal Tribune Online url: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wahlrechtsreform-bundestag-beschlossen-umstritten accessedAt: '2026-09-26' - key: s3 title: 'FAQ: Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages' publisher: Bundeszentrale für politische Bildung url: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520271/faq-wahlrechtsreform-zur-verkleinerung-des-bundestages/ accessedAt: '2026-09-26' - key: s4 title: Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 u. a. publisher: Bundesverfassungsgericht url: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html accessedAt: '2026-09-26' - key: s5 title: 'Bundestag: 23 Kandidaten trotz Wahlsieg nicht im Parlament' publisher: ZDFheute url: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wahlrechtsreform-folgen-wahlkreissieger-foehr-moerseburg-cdu-100.html accessedAt: '2026-09-26' disputed: - claim: Zahl der Ja-Stimmen am 17. März 2023 positions: - value: '399' source: s1 - value: '400' source: s2 resolution: >- Der Bundestag nennt als Primärquelle das Ergebnis der namentlichen Abstimmung; die Meldung vom Abstimmungstag weicht um eine Stimme ab. provenance: origin: recherche reviewedBy: recherche reviewedAt: '2026-09-26' seeAlso: - id: grundgesetz-1949 note: An diesem Grundgesetz maß Karlsruhe die Reform. - id: frauenwahlrecht-neuseeland-1893 note: >- Dort ging es darum, wer mitzählt; hier darum, wie aus den Stimmen Sitze werden. - area: medien id: rundfunkurteil-1961 note: >- Auch dort setzte das Bundesverfassungsgericht einem Vorhaben der Regierungsseite Grenzen. --- Am 17. März 2023 beschloss der Bundestag eine Reform des Wahlrechts.[^s1][^s3] Sie sollte das Parlament dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen.[^s2] Nach der Wahl 2021 war es durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 736 Abgeordnete angewachsen.[^s1] Nach Angaben des Bundestages stimmten 399 Abgeordnete dafür, 261 dagegen, 23 enthielten sich.[^s1] Die Legal Tribune Online meldete am selben Tag 400 Ja-Stimmen.[^s2] Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach den Zweitstimmen Sitze zustehen, gehen seither die Wahlkreissieger mit den schwächsten Ergebnissen leer aus.[^s3] Damit fallen die Überhangmandate weg und mit ihnen die Ausgleichsmandate.[^s3] Die Reform strich zudem die Grundmandatsklausel, über die Parteien unter fünf Prozent mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einzogen; davon hatte 2021 die Linke profitiert.[^s2] Am 30. Juli 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Zweitstimmendeckung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.[^s1] Die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der neuen Fassung erklärte es dagegen für unvereinbar mit Artikel 21 und Artikel 38 des Grundgesetzes.[^s4] Bis zu einer Neuregelung bleiben Parteien, deren Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten, von der Sperrklausel ausgenommen.[^s4] Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 fand nach dem neuen Wahlrecht statt, aber mit weiter geltender Grundmandatsklausel.[^s3] 23 Wahlkreissieger zogen dabei nicht in den Bundestag ein, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen hatten.[^s5] Ende der Datei: 5 Quellen.