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Der Medienstaatsvertrag löst den Rundfunkstaatsvertrag ab

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Am 7. November 2020 ersetzt der Medienstaatsvertrag den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Erstmals werden nicht nur Sender reguliert, sondern auch Plattformen, Benutzeroberflächen und Intermediäre — Suchmaschinen und soziale Netzwerke.

Am 7. November 2020 trat der Medienstaatsvertrag in Kraft und löste den Rundfunkstaatsvertrag ab, der seit 1991 gegolten hatte.35 Unterzeichnet wurde er nicht an einem Tag: Die Regierungschefs der Länder zeichneten zwischen dem 14. und dem 28. April 2020, weshalb der Vertrag amtlich „vom 14.–28. April 2020" datiert ist.15 Politisches Einvernehmen über den Text hatten sie bereits am 5. Dezember 2019 erzielt.2

Der Bruch liegt im Anwendungsbereich.2 Neu erfasst das Regelwerk Medienplattformen und Benutzeroberflächen sowie .2 Als Medienintermediär gilt ein Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, auswählt und allgemein zugänglich darstellt, ohne sie zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen.1 Damit reicht der Vertrag weit über den Rundfunk hinaus und nimmt auch Video-Sharing-Dienste auf; erklärtes Ziel ist, die Regelungsdichte zwischen dem hochregulierten Rundfunk und den wenig regulierten Telemedien anzugleichen.2 Zugleich sollte er die geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzen; ob das gelang, prüfte die Kommission noch im November 2020 in einem Vertragsverletzungsverfahren.24 Suchmaschinen und soziale Netzwerke müssen seither die zentralen Kriterien offenlegen, nach denen ihre Algorithmen Inhalte sammeln, auswählen und darstellen.3

Der Weg dahin war lang.3 Die Länder arbeiteten seit 2013 an der Neufassung, federführend für die Intermediäre war Hamburg.3 Die Europäische Kommission gab den Entwurf im Notifizierungsverfahren frei, äußerte dabei aber Bedenken, ob die Plattformregulierung mit dem Unionsrecht vereinbar sei.4 Das Institut für Europäisches Medienrecht sieht in dem Vertrag „Elemente einer digitalen Auffindbarkeits- und Aufmerksamkeitsregulierung".4 Gelockert wurde an anderer Stelle: Programme unterhalb von 20.000 durchschnittlichen Nutzern brauchen keine Zulassung mehr.5

Zum Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens nennt die Wikipedia den 27. April 2020 als Tag des Placets, während die Hamburger Medienbehörde das Verfahren schon Ende Januar 2020 als abgeschlossen bezeichnet; Januar war der Monat, in dem es eingeleitet wurde.345

Bei der letzten Ratifikation dagegen nennt eine zeitgenössische Meldung den Tag: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stimmte am 28. Oktober 2020 zu und war damit das sechzehnte und letzte Land;6 angekündigt war der Termin eine Woche vorher.7 Die Angabe „28. September 2020", die sich in der Wikipedia findet, ist um einen Monat verschoben.5

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