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EU AI Act tritt in Kraft

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Am 1. August 2024 tritt in der Europäischen Union der AI Act in Kraft, der KI-Systeme nach ihrem Risiko einstuft. Seine Pflichten greifen gestaffelt bis 2028.

Am 1. August 2024 trat der AI Act der Europäischen Union in Kraft.1 Er ordnet KI-Systeme nach und legt abgestufte Anforderungen an Transparenz, Aufsicht und Sicherheit fest.12 Er wird als weltweit erster umfassender, bereichsübergreifender Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz beschrieben.3

Die Pflichten greifen gestaffelt.23 Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz, seit dem 2. August 2025 die Governance-Regeln und die Anforderungen an Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.24 Mit dem AI Omnibus kommt ein weiteres Verbot hinzu, das ab Dezember 2026 gilt.2 Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden nachträglich verschoben: Der AI Omnibus, seit dem 27. Juli 2026 in Kraft, setzt sie für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.256 Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026; nur für Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen und schon vorher auf dem Markt waren, beginnt die Pflicht, ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt zu kennzeichnen, erst am 2. Dezember 2026.56

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