Die ILO beschließt 2026 das erste Übereinkommen über Arbeit in der Plattformökonomie
Am 12. Juni 2026 nahm die Internationale Arbeitskonferenz das Übereinkommen Nr. 193 an. Es verlangt eine Einstufung nach den Tatsachen der Arbeit, eine Untergrenze beim Lohn und Regeln für algorithmische Entscheidungen; die Arbeitgeber hatten eine bloße Empfehlung gewollt.
Am 12. Juni 2026 nahm die Internationale Arbeitskonferenz in Genf das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie an.1,3 Die Transportarbeiter-Föderation ITF nennt es die erste verbindliche internationale Arbeitsnorm für die Plattformökonomie.4 Labour Review berichtet von 406 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen.2 Gegen die Annahme stimmten nach Jeffrey Vogt auf OnLabor nur die Vereinigten Staaten und Neuseeland; wie sich das zu den acht Gegenstimmen verhält, sagen die beiden Quellen nicht.3,2
Das Übereinkommen gilt nach Artikel 2 für alle digitalen Arbeitsplattformen und alle Plattformbeschäftigten, in der formellen wie in der informellen Wirtschaft; begrenzte Gruppen dürfen die Staaten nach Anhörung der Sozialpartner ausnehmen.1 Die Staaten sollen sicherstellen, dass Plattformbeschäftigte richtig danach eingestuft werden, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, vor allem nach den Tatsachen der Arbeit und der Bezahlung.1 Die Vergütung darf, Trinkgelder ausgenommen, den geltenden gesetzlichen oder ausgehandelten Mindestlohn nicht unterschreiten.1 Ob das auch für Plattformbeschäftigte ohne Arbeitsverhältnis gelten soll, müssen die Staaten nur prüfen.1 Die Artikel 13 bis 16 regeln nach Vogt als erste Bestimmungen einer verbindlichen internationalen Arbeitsnorm das algorithmische Management.3 Bei automatisierten Entscheidungen können Beschäftigte eine schriftliche Erklärung verlangen und etwa die Sperrung ihres Kontos überprüfen lassen.1 In Kraft tritt das Übereinkommen zwölf Monate nach der zweiten Ratifikation, und binden wird es nur die Staaten, die es ratifizieren.1
Die erste Verhandlungsrunde 2025 hatte nach Labour Review einen zerklüfteten Text hinterlassen, über den nur zu etwa 15 Prozent Einigkeit bestand.2 Vor der Tagung 2026 nannte die Internationale Arbeitgeberorganisation den Entwurf zu lang und zu detailliert und hielt eine eigenständige Empfehlung für den aussichtsreichsten Weg.5 Bei der Einstufung setzten sich die Arbeitgeber nach Labour Review durch: Aus „primarily“ wurde „mainly“, ergänzt um „among other elements“.2 Die begleitende Empfehlung konnte die Konferenz nach der ITF aus Zeitmangel nicht beraten; über sie soll der Verwaltungsrat der ILO entscheiden.4
Siehe auch
- Der Europäische Gerichtshof hält die Mindestlohnrichtlinie im Kern aufrecht und streicht ihre Pflichtkriterien 2025 Die Lohnuntergrenze des Übereinkommens knüpft an Mindestlöhne an, wie sie die EU-Richtlinie regelt.
- Künstliche Intelligenz EU AI Act tritt in Kraft 2024 Die EU stuft KI-Systeme nach Risiko ein; das Übereinkommen regelt automatisierte Entscheidungen über Beschäftigte.
- Internet Digital Services Act gilt erst für 19 Dienste, ab 2024 für alle 2024 Der DSA regelt die Dienste der Plattformen, das Übereinkommen die Arbeit, die über sie vergeben wird.