Filter

Der Europäische Gerichtshof hält die Mindestlohnrichtlinie im Kern aufrecht und streicht ihre Pflichtkriterien

Belegt durch 3 unabhängige Quellen

ZeitalterNeueste GeschichteNeuzeitZeitgeschichte

Zuletzt geändert am

Am 11. November 2025 wies der Europäische Gerichtshof die Klage Dänemarks gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie von 2022 weitgehend ab. Nichtig sind die verbindlichen Kriterien für die Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne; der Rest der Richtlinie gilt.

Am 11. November 2025 erklärte die des Gerichtshofs der Europäischen Union Teile der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne für nichtig und wies die Klage Dänemarks im Übrigen ab.15 Die Richtlinie ist damit nach dem Urteil grundsätzlich gültig, wie Euronews berichtete.2 Nichtig ist vor allem Artikel 5 Absatz 2, der verbindliche Kriterien für die Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne aufzählte.13 Gestrichen ist auch der Satzteil in Absatz 3, nach dem eine automatische Indexierung nicht zu einer Senkung des Mindestlohns führen darf.1 Dänemark muss zwei Drittel der Kosten von Parlament und Rat tragen.1

Dänemark, unterstützt von Schweden, hatte geltend gemacht, dass die Mitgliedstaaten selbst über die Löhne entscheiden sollten, vor allem durch Tarifverträge.2 In den gestrichenen Kriterien sah der Gerichtshof nach der Darstellung der Kanzlei Freshfields einen direkten Eingriff des Unionsrechts in die Festsetzung des Arbeitsentgelts.3 Die übrige Richtlinie greife dagegen nicht unmittelbar in das Koalitionsrecht ein, berichtete Euronews.2

Das Europäische Parlament hatte die Richtlinie (EU) 2022/2041 im September 2022 mit 505 zu 92 Stimmen bei 44 Enthaltungen angenommen.4 Staaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten unter Tarifverträge fallen, müssen einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen aufstellen.4 Staaten, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt ist, müssen diese Regeln nicht einführen.4 Für die Umsetzung hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit.4 Der Europäische Gewerkschaftsbund zeigte sich nach dem Urteil sehr besorgt, dass der Wegfall der Klausel gegen Senkungen als Grund dienen könnte, gesetzliche Mindestlöhne zu kürzen.2

Siehe auch