Reichstag beschließt 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter
Am 15. Juni 1883 beschloss der Reichstag auf Bismarcks Betreiben das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter. Arbeiter zahlten zwei Drittel der Beiträge, Arbeitgeber ein Drittel; Unfall- und Rentenversicherung folgten 1884 und 1889.
Auf Bismarcks Initiative verabschiedete der Reichstag am 15. Juni 1883 ein Gesetz über die Krankenversicherung.1 Das Bundesgesundheitsministerium nennt diesen Tag die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung und das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ ihren Anfang.2 Versicherungspflichtig wurden gewerbliche Arbeiter, die länger als eine Woche beschäftigt waren und nicht mehr als 2.000 Mark im Jahr verdienten.1 Die Beiträge trugen zu zwei Dritteln die Arbeiter und zu einem Drittel die Arbeitgeber.1,4 In allen seinen Teilen trat das Gesetz am 1. Dezember 1884 in Kraft.5
Im Krankheitsfall übernahm die Kasse die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente.1 Vom dritten Krankheitstag an zahlte sie höchstens 13 Wochen lang Krankengeld,1 in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter.4 Versichert waren damit 4,7 Millionen gewerbliche Arbeiter.1 Nach dem Bundesgesundheitsministerium waren zu Beginn etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.2
Seit 1878 ging Bismarck mit dem Sozialistengesetz gegen sozialistische und sozialdemokratische Parteien und Vereine vor.1 Die Sozialpolitik sollte nach dem Deutschen Historischen Museum der Arbeiterbewegung die Grundlage entziehen.1 Am 17. November 1881 hatte die die Verpflichtung des Staates zur sozialen Sicherung betont.4 Die Heilung der sozialen Schäden sei nicht ausschließlich durch die Unterdrückung sozialdemokratischer Ausschreitungen zu suchen, sondern ebenso durch die Förderung des Wohles der Arbeiter, heißt es darin.3 Es folgten das Gesetz über die Unfallversicherung vom 6. Juli 1884 und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889.4
Siehe auch
- Statute of Labourers: England deckelt 1351 Löhne nach der Pest 1351 Fünfhundert Jahre früher deckelte der Staat die Löhne, statt die Arbeiter abzusichern.
Hierher verwiesen
- DGB-Aktionstag: Gewerkschaften protestieren in 15 Großstädten 2026 Der Aktionstag galt dem Sozialstaat; dessen gesetzliche Anfänge liegen in der Sozialversicherung der 1880er Jahre.