Digital Services Act gilt erst für 19 Dienste, ab 2024 für alle
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act für jeden Vermittlungsdienst in der EU. Ein halbes Jahr zuvor galt er nur für neunzehn benannte Dienste — eine Verordnung, die von oben nach unten wirksam wird.
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act der Europäischen Union für alle Vermittlungsdienste, unabhängig von ihrer Größe.1,2 Zuvor hatten die Regeln nur für eigens benannte sehr große Plattformen und Suchmaschinen gegolten: seit dem 25. August 2023 für siebzehn Plattformen und zwei Suchmaschinen, seit Dezember 2023 für drei weitere.2,3 Zusammen sind das die 22 Dienste, die die Europäische Kommission benannt hat.3 Als sehr groß gilt, wer im Monatsdurchschnitt mindestens 45 Millionen Nutzer in der Union erreicht.1
Was die Verordnung verlangt, betrifft vor allem Verfahren: nachvollziehbare Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten, Auskunft darüber, wonach Empfehlungssysteme sortieren und wer Werbung bezahlt, ein Beschwerdeweg für Nutzer und besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern.1 Von den Pflichten für Online-Plattformen nimmt die Kommission Klein- und Kleinstunternehmen aus: weniger als fünfzig Beschäftigte und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz.5 Durchgesetzt wird sie in den Mitgliedstaaten, die dafür je einen Koordinator für digitale Dienste benennen; die Höchststrafe beträgt sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.1 In Deutschland trat dafür am 14. Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft; seither nimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe wahr.3
Die großen Plattformen waren zuerst an der Reihe und bekamen vier Monate Zeit, vom Tag ihrer Benennung an gerechnet; alle übrigen folgten erst danach.1 Der Unterschied zum Digital Markets Act liegt genau hier: Jener gilt nur für wenige benannte Torwächter, dieser am Ende für jeden Anbieter, unabhängig von Größe und Sitz.4
Siehe auch
- thefacebook.com startet — zugänglich nur mit Harvard-Adresse 2004 Zwanzig Jahre zuvor beginnt, was hier reguliert wird.
- Medien Die europäische Medienfreiheitsverordnung wird anwendbar 2025 Ein Jahr später dieselbe Bauweise für Medien statt für Plattformen.
Hierher verwiesen
- Arbeit Die ILO beschließt 2026 das erste Übereinkommen über Arbeit in der Plattformökonomie 2026 Der DSA regelt die Dienste der Plattformen, das Übereinkommen die Arbeit, die über sie vergeben wird.
- Verschlüsselung und Datenschutz Russmedia: Marktplätze verantworten Daten in Nutzeranzeigen 2025 Das Haftungsprivileg, das der DSA fortführt, schützt nach dem Urteil nicht vor Pflichten aus der DSGVO.
- Verschlüsselung und Datenschutz DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 und löst die Richtlinie von 1995 ab 2018 Nach den Daten regelte die EU mit dem Digital Services Act die Plattformen selbst, wieder mit gestaffeltem Beginn.
- Cambridge Analytica griff Millionen Facebook-Profile ab 2018 Sechs Jahre später gelten in der EU verbindliche Verfahrensregeln für große Plattformen.
- thefacebook.com startet — zugänglich nur mit Harvard-Adresse 2004 Zwanzig Jahre später bekommen Plattformen dieser Art europäische Regeln.
- Ein Wurm befällt Tausende Rechner — wie viele, hat nie jemand erhoben 1988 Wieder die Frage, wer für das Netz als Ganzes zuständig ist — diesmal mit benannter Aufsicht.