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DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 und löst die Richtlinie von 1995 ab

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Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU anwendbar; zum selben Tag hob sie die Datenschutzrichtlinie von 1995 auf. Verstöße kosten bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anwendbar.12 Das Europäische Parlament und der Rat hatten sie am 27. April 2016 angenommen.1 Sie trat am 24. Mai 2016 in Kraft.1 Die Verordnung selbst legt fest, dass sie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt und ab dem 25. Mai 2018 gilt.2 Zum selben Tag hob sie die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG auf.4

Den Anstoß gab ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2012, die Datenschutzregeln der EU von 1995 umfassend zu reformieren.1 Bei Verstößen etwa gegen die Grundsätze der Verarbeitung oder gegen die Rechte der Betroffenen sieht die Verordnung Geldbußen bis 20 Millionen Euro vor, bei Unternehmen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.3

Die irische Datenschutzkommission verhängte gegen den Facebook-Konzern Meta eine Geldbuße von 1,2 Milliarden Euro, die bis dahin höchste in Europa für einen solchen Verstoß.56 Bekannt wurde die Entscheidung am 22. Mai 2023.56 Meta hatte personenbezogene Daten von Nutzern aus der EU weiter in die USA übermittelt.5 Die Behörde gab dem Konzern auf, solche Übermittlungen einzustellen; vorausgegangen war eine dreijährige Untersuchung.6 Meta kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.5

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