Reformstaatsvertrag: Die Länder verordnen weniger Programme
Am 1. Dezember 2025 tritt der Reformstaatsvertrag in Kraft. Er verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio zu weniger Hörfunk- und Spartenprogrammen, zu engerer Zusammenarbeit und zu strengeren Regeln für Texte im Netz; die Höhe des Beitrags regelt er nicht.
Am 1. Dezember 2025 trat der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft, der als Reformstaatsvertrag bezeichnet wird.1,4,8 Unterzeichnet hatten ihn die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. bis 26. März 2025.4 Als letztes Land stimmte am 19. November 2025 der Landtag Brandenburg zu, mit 45 Ja- gegen 39 Nein-Stimmen bei 84 anwesenden Abgeordneten.3,4
Der Vertrag enthält neue Regeln zur Zahl der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle, zur und zur Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten.5,2 Das Verbot presseähnlicher Angebote wird geschärft, und in der ARD wird ein Federführerprinzip eingeführt.2,5 Wie weit das Hörfunkangebot schrumpft, wird unterschiedlich angegeben: DIGITAL FERNSEHEN nennt höchstens 53 terrestrisch verbreitete Radiowellen bis 2027, der Landtag Brandenburg eine Verringerung von etwa 70 auf 50 Programme.4,3 Der Vertrag selbst legt keine Gesamtzahl fest, sondern eine Obergrenze je Anstalt, die ab dem 1. Januar 2027 gilt: vier terrestrisch verbreitete Programme, dazu nach Landesrecht eines je volle sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet.5 Eine Umfrage bei allen Anstalten ergab daraus 53 statt bisher 69 .6 Die ARD selbst nennt in ihrem Bericht an die Landesparlamente höchstens 53 terrestrisch verbreitete Radiowellen bis 2027.8
Nicht geregelt ist die Höhe des Beitrags; er blieb zunächst bei 18,36 Euro im Monat.4,8 Die Regierungschefs verständigten sich zugleich auf einen Wechsel zu einem neuen Finanzierungsmodell.7 In Kraft trat es nicht: Der Staatsvertrag, der den Wechsel regeln sollte, wurde nicht von allen Ländern ratifiziert.1 Das Inkrafttreten hing bis zuletzt an Brandenburg, wo die Abstimmung denkbar knapp ausfiel.3,4
Siehe auch
- Der Medienstaatsvertrag löst den Rundfunkstaatsvertrag ab 2020 Der Reformvertrag ändert den Medienstaatsvertrag — und wie 2020 wartete alles auf das letzte Landesparlament.
- ARD: Sechs Rundfunkanstalten schließen sich in Bremen zusammen 1950 Der Verbund, der 1950 aus sechs Anstalten entstand, soll nun weniger doppelt machen.
- Rundfunkbeitrag 2013: Die Wohnung zählt, nicht mehr das Gerät 2013 Der Beitrag, den der Vertrag unangetastet lässt, stammt in seiner heutigen Form von 2013.
Hierher verwiesen
- „200 Franken sind genug!“: Schweiz lehnt Initiative mit 61,9 % ab 2026 Dieselbe Frage nach dem Umfang der Anstalten, in Deutschland von den Ländern per Staatsvertrag beantwortet.
- Der Medienstaatsvertrag löst den Rundfunkstaatsvertrag ab 2020 Fünf Jahre später wird dieser Vertrag geändert, um den Umfang der öffentlich-rechtlichen Angebote zu begrenzen.
- Rundfunkbeitrag 2013: Die Wohnung zählt, nicht mehr das Gerät 2013 Der Beitrag blieb, die Frage nach dem Umfang dessen, was er bezahlt, kam zwölf Jahre später.