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Das Rom-Statut schafft einen ständigen Strafgerichtshof

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Am 17. Juli 1998 wird in Rom mit 120 gegen 7 Stimmen bei 21 Enthaltungen das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs angenommen. Es tritt 2002 in Kraft. Russland, die USA und China gehören bis heute nicht dazu.

Am 17. Juli 1998 nahm eine Staatenkonferenz in Rom das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs an — mit 120 Stimmen dafür, 7 dagegen und 21 Enthaltungen.1 In Kraft trat es am 1. Juli 2002; damit konnte der erste ständige internationale Strafgerichtshof der Welt seine Arbeit aufnehmen.1 Sein Sitz ist Den Haag.2

Zuständig ist das Gericht für vier Verbrechen: , , Kriegsverbrechen und — seit 2017 — das Verbrechen der Aggression.1 Die Aggression stand zwar von Anfang an im Statut, ihre Zuständigkeit wurde aber erst neunzehn Jahre später aktiviert; die Hürden für ein Verfahren sind außerordentlich hoch.3

Der Gerichtshof tritt nicht an die Stelle nationaler Justiz, sondern ergänzt sie: Er wird nur tätig, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, ernsthaft selbst zu verfolgen.12 Ermitteln kann er auf dem Gebiet von Vertragsstaaten oder gegen deren Staatsangehörige; der UN- kann ihm zusätzlich Fälle aus Nichtvertragsstaaten übertragen.1

123 Staaten erkennen das Statut an.1 Beim Verbrechen der Aggression im Krieg gegen die Ukraine bestand 2023 eine Zuständigkeitslücke, weil weder Russland noch die Ukraine Vertragsstaaten waren.3 Hinzu kommt eine magere Bilanz: In fast zwanzig Jahren kam es zu vier Verurteilungen.1 Das erste Urteil erging 2012 in einem Fall aus dem Kongo.3 Burundi trat 2017 als erster Staat aus, die Philippinen folgten 2019.1

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