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Genfer Konventionen 1949: Vier Abkommen schützen auch Zivilisten

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Am 12. August 1949 wurden in Genf die vier Genfer Konventionen angenommen. Sie schützen Verwundete, Schiffbrüchige, Kriegsgefangene und Zivilpersonen und sind heute von allen Staaten ratifiziert.

Am 12. August 1949 wurden in Genf die vier Genfer Konventionen angenommen.13 Ausgearbeitet hatte sie eine diplomatische Konferenz, die vom 21. April bis 12. August 1949 in Genf tagte.3 Den Vorsitz führte der Schweizer Bundesrat Max Petitpierre.2 Der Zweite Weltkrieg hatte gezeigt, dass der bestehende Schutz verstärkt werden musste.2

Die erste und die zweite Konvention verpflichten die Kriegsparteien, Kranke, Verwundete und Schiffbrüchige zu schützen, ebenso Sanitätspersonal, Krankenwagen und Spitäler.2 Die dritte regelt die Behandlung von Kriegsgefangenen.21 Die vierte schützt Zivilpersonen in der Hand des Gegners, im eigenen wie im besetzten Gebiet.24 Der allen vier gemeinsame Artikel 3 gilt für bewaffnete Konflikte ohne internationalen Charakter.31 Er wird oft als „Konvention im Kleinen“ bezeichnet.1

Die erste Konvention trat am 21. Oktober 1950 in Kraft, für die Bundesrepublik Deutschland am 3. März 1955.3 Heute haben alle Staaten die vier Konventionen ratifiziert.21 1977 kamen zwei Zusatzprotokolle hinzu, 2005 ein drittes.2 Das dritte führte mit dem roten Kristall ein zusätzliches Schutzzeichen ein.2

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