Genfer Protokoll verbietet 1925 Giftgas, nicht aber dessen Besitz
Am 17. Juni 1925 wurde in Genf das Protokoll unterzeichnet, das den Einsatz von Giftgas und bakteriologischen Mitteln im Krieg verbietet. Entwicklung, Herstellung und Besitz solcher Waffen ließ es zu.
Am 17. Juni 1925 wurde in Genf das Protokoll unterzeichnet, das den Einsatz erstickender, giftiger und ähnlicher Gase sowie bakteriologischer Mittel im Krieg verbietet.2,3 Ausgehandelt wurde es auf einer Konferenz unter dem Dach des Völkerbunds, die vom 4. Mai bis 17. Juni 1925 in Genf tagte.1 Die Konferenz sollte eigentlich den internationalen Waffenhandel regeln; der amerikanische Vorschlag zu chemischen Waffen löste sich davon und wurde zu einem eigenen Dokument.3 Von den 44 Delegationen waren 26 befugt, das Protokoll noch vor Ende der Konferenz zu unterzeichnen.3 In Kraft trat es am 8. Februar 1928.1,2
Der Vertragstext hält fest, dass der Einsatz solcher Gase im Krieg von der allgemeinen Meinung der zivilisierten Welt zu Recht verurteilt worden sei.2 Die Vertragsparteien nahmen das Verbot an, dehnten es auf bakteriologische Kriegsmittel aus und verpflichteten sich, untereinander daran gebunden zu sein.2 Polen hatte vorgeschlagen, die bakteriologische Kriegführung einzubeziehen, und kein Delegierter widersprach.3 Entwicklung, Herstellung und Besitz chemischer und biologischer Waffen verbot das Protokoll nicht.3 Auch eine Überprüfung sah es nicht vor.4
Die Vereinigten Staaten ratifizierten das Protokoll erst im Januar 1975, nachdem der Senat im Dezember 1974 zugestimmt hatte.2 Das Protokoll bereitete den Weg für das Biowaffen-Übereinkommen von 1972 und das Chemiewaffen-Übereinkommen von 1993.3 Das Biowaffen-Übereinkommen trat 1975 in Kraft.4
Siehe auch
- Gasangriff bei Ypern: Deutsche Armee setzt 1915 Chlorgas ein 1915 Der Gasangriff, nach dem die Staaten das Verbot aushandelten.
- Die Haager Landkriegsordnung begrenzt die Mittel des Krieges 1907 Das ältere Verbot von Gift, das den Einsatz von Gas aus Flaschen nicht erfasste.
- Genfer Konventionen 1949: Vier Abkommen schützen auch Zivilisten 1949 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das humanitäre Völkerrecht in Genf neu gefasst.
Hierher verwiesen
- Gasangriff bei Ypern: Deutsche Armee setzt 1915 Chlorgas ein 1915 Zehn Jahre später verboten die Staaten den Einsatz von Giftgas im Krieg.