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Im 18. Jahrhundert v. Chr. regelt der Codex Hammurabi, wie Bier ausgeschenkt und bezahlt wird

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ZeitalterAltertum

Zuletzt geändert am

Die Gesetzesstele Hammurabis aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. regelt in vier Paragraphen das Geschäft der Frauen, die Bier ausschenken. Sie bestraft eine Wirtin, die statt Getreide Geld annimmt, und droht mit dem Tod; was § 108 genau bestraft, lesen die Quellen unterschiedlich.

Die Gesetzesstele des babylonischen Königs Hammurabi regelt in den Paragraphen 108 bis 111 das Geschäft von Frauen, die Bier ausschenken.4 Die Stele, heute im Louvre, stammt aus Hammurabis Regierungszeit von 1792 bis 1750 v. Chr.23 Die Sammlung umfasst bis zu 300 Gesetze, darunter solche über Streit beim Bierbrauen.3 Gefunden wurde die Stele in Susa.2 Ein elamischer Herrscher hatte sie im 12. Jahrhundert v. Chr. dorthin gebracht.3

Nach § 108 wird eine Schankwirtin ins Wasser geworfen, wenn sie für das Getränk kein Getreide annimmt, sondern Geld, und der Preis des Getränks dabei unter dem des Getreides liegt.1 § 109 bedroht sie mit dem Tod, wenn sich in ihrem Haus Verschwörer treffen und sie diese nicht dem Gericht ausliefert.1 Nach § 110 wird eine „Schwester eines Gottes“ verbrannt, wenn sie eine Schenke eröffnet oder zum Trinken betritt.1 Martha Roth übersetzt die Frau als , die nicht im Kloster wohnt.4 In Roths Übersetzung von § 111 erhält eine Wirtin, die ein Gefäß Bier womöglich als Darlehen ausgibt, bei der Ernte 50 Sila Getreide.4

Die World History Encyclopedia sieht darin eine Strafe für Wirtinnen, die gegen Geld zu kleine Mengen ausschenkten und so ihre Kunden betrogen.5 In Roths Übersetzung liegt das Vergehen darin, dass die Wirtin statt Getreide nur Silber annimmt und so den Wert des Biers gegenüber dem Getreide mindert.4 Bier wurde gewöhnlich getauscht und nicht gegen Geld verkauft.5

Nach S. J. van Wyk sieht die Mehrheit der Forschung darin ein Verbot unsittlichen Verhaltens oder einen Schutz der Keuschheit der nadītu.4 Roth versteht ihn als wirtschaftliche Regel, die der nadītu verbietet, den Geldverleih der Wirtinnen zu überflügeln.4 Van Wyk selbst schlägt vor, dass das Verbot Steuerhinterziehung verhindern sollte.4

Siehe auch