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Getreidesteuergesetz: Athen verlangt 374/3 v. Chr. Korn statt Geld

Belegt durch 4 unabhängige Quellen

ZeitalterAltertum

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Ein athenisches Gesetz von 374/3 v. Chr. ließ Steuern auf Getreide von Lemnos, Imbros und Skyros in Korn eintreiben und nach Athen bringen. Bekannt ist es nur durch eine Inschrift, die 1986 auf der Agora gefunden wurde.

Im Jahr 374/3 v. Chr., unter dem Archon Sokratides, brachte der Politiker Agyrrhios in Athen ein Gesetz über Steuern auf Getreide von den Inseln Lemnos, Imbros und Skyros durch.14 Es regelte zwei Abgaben, ein Zwölftel des Getreides der drei Inseln und ein davon getrenntes Fünfzigstel.34 Die Erhebung wurde in Anteilen zu je 500 Medimnen versteigert, 100 davon Weizen und 400 Gerste.1 Wer einen Anteil ersteigert hatte, musste das Korn auf eigenes Risiko nach Piräus und auf eigene Kosten in die Stadt bringen, wo es im Aiakeion aufgeschüttet wurde.1

Ein gewählter Ausschuss von zehn Männern überwachte dort das Wiegen und verkaufte das Getreide, sobald die Volksversammlung es freigab; der Erlös ging an die Kriegskasse.3 Ronald Stroud, der die Inschrift als Erster herausgab, hält beide Abgaben für älter, bis dahin seien sie in Geld erhoben worden.3 Auch Edward Harris liest das Gesetz so, dass die Pächter im Vorjahr in Geld gezahlt hatten.4 Das Gesetz entstand kurz nach 376 v. Chr., als Sparta die Getreidezufuhr Athens bedroht hatte, bis es in der Seeschlacht bei Naxos unterlag.3

Die drei Inseln waren, außer in den Jahren 404 bis 393 v. Chr., seit langem athenischer Besitz.1 Rechnerisch ergäbe die Steuer nach den Anmerkungen der Edition von Rhodes und Osborne rund 31.000 Medimnen im Jahr.1 Das wären etwa 8 % der 400.000 Medimnen, die Athen nach Demosthenes aus dem Bosporanischen Reich am Schwarzen Meer erhielt.1 Harris deutet das Zwölftel dagegen als Durchgangszoll.4

Gefunden wurde die Inschrift 1986 in der Mauer des Großen Abwasserkanals der Agora, dort, wo er an der Stoa des Basileus vorbeiführt.32 Andere Belege für diese Steuern gibt es nicht, und wie lange das Gesetz galt, ist unbekannt.13

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