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Lex frumentaria: Rom verkauft Bürgern Getreide zum festen Preis

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ZeitalterAltertum

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Gaius Gracchus setzte in Rom das erste Getreidegesetz durch: Bürger konnten monatlich Weizen zu einem festen Preis vom Staat kaufen. Spätere Gesetze machten die Abgabe unentgeltlich; Caesar und Augustus begrenzten die Zahl der Empfänger.

Der Volkstribun Gaius Sempronius Gracchus setzte in Rom ein Gesetz durch, nach dem der Staat regelmäßig Getreide zu einem festen Preis an die Bürger der Stadt verkaufte.2 Es war die erste ; jeder Bürger konnte danach monatlich eine bestimmte Menge Weizen für 6 1/3 As je beziehen.1 Appian beschreibt den Vorschlag als monatliche Verteilung von Getreide an jeden Bürger auf Staatskosten.3 Plutarch schreibt, das Gesetz habe den Marktpreis für die Armen gesenkt.5 Vermutlich mit demselben Gesetz ließ Gracchus staatliche Getreidespeicher bauen.2

Getreide war schon vorher gelegentlich an das Volk abgegeben worden, aber nur von Fall zu Fall; eine gesetzliche Regelung gab es erst 123 v. Chr.1 Der Preis lag nur wenig über der Hälfte des Marktpreises.1 Bedürftigkeit war keine Voraussetzung; Anspruch hatte jeder Bürger, ob arm oder reich.1

73 v. Chr. legte die Lex Terentia Cassia fest, dass jeder Bürger monatlich 5 Modii zum selben Preis erhielt.1 58 v. Chr. machte der Volkstribun Clodius die Abgabe unentgeltlich; nach Harper's, das sich dabei auf Cicero stützt, kostete das den Staat ein Fünftel seiner Einnahmen.1 Caesar ließ eine genaue Liste der Empfänger anlegen und schloss aus, wer das römische Bürgerrecht nicht nachweisen konnte;1 ihre Zahl sank damit von 320.000 auf 150.000.16 Im Jahr 2 v. Chr. setzte Augustus sie auf 200.000 fest.17

Die Überlieferung ist dünn: Keine Quelle zu dem Gesetz ist zeitgenössisch, und die späteren Autoren nennen nur wenige Einzelheiten.2 Den Verkaufspreis nennen der Epitomator des Livius und ein Scholiast zu Ciceros Rede für Sestius.2 Harper's setzt das Gesetz in das Jahr 123 v. Chr.1 Garnsey und Rathbone ordnen es dem ersten Tribunat des Gracchus in den Jahren 123 und 122 v. Chr. zu.2 Auch Livius.org setzt das Getreidegesetz zur Periocha 60,7 in das Jahr 123 v. Chr.4

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