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Im Juni 794 legt die Synode von Frankfurt fest, was Getreide und Brot kosten dürfen

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ZeitalterMittelalter

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Im Juni 794 legte Karl der Große auf der Synode von Frankfurt fest, was Getreide und Brot im Frankenreich höchstens kosten durften. Die Forschung verbindet das mit einer Hungersnot nach Missernten und mit einer neuen Münze.

Im Juni 794 hielt Karl der Große in Frankfurt eine Reichssynode ab, deren Ergebnisse im Frankfurter Kapitular zusammengefasst sind.3 Das Repertorium „Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters“ datiert die Synode ebenfalls auf Juni 794 und nennt als Hauptgegenstände den Adoptianismus und die Bilderverehrung.2 Kapitel 4 legt fest, dass niemand, ob Geistlicher oder Laie, Getreide teurer verkaufen darf als zum öffentlichen, neu festgesetzten Satz, gleich ob Überfluss oder Teuerung herrscht.13 Ein Hafer kostet danach einen , Gerste zwei, Roggen drei und Weizen vier Denare.13

Wer Brot verkauft, soll für einen Denar zwölf Weizenbrote zu je zwei Pfund geben, fünfzehn Roggenbrote, zwanzig Gerstenbrote oder fünfundzwanzig Haferbrote desselben Gewichts.1 Für das öffentliche Getreide des Königs gelten niedrigere Sätze: zwei Modii Hafer für einen Denar, ein Modius Weizen für drei Denare.1 Wer vom König ein Benefizium hält, muss dafür sorgen, dass keiner der dazugehörigen Unfreien verhungert, und darf nur verkaufen, was danach übrig bleibt, zu den genannten Sätzen.1

Nach Reinhold Kaiser, den ein Aufsatz in der Zeitschrift medieval worlds anführt, reagierte Karl damit auf die erste große Hungersnot in seiner Regierungszeit.4 Kaiser zufolge setzte Karl Höchstpreise für Brot und Getreide fest und führte neue Maße, Gewichte und Münzen ein.4 Derselbe Aufsatz verweist auf Berichte über Unwetter und Missernten im Frankenreich zwischen 792 und 794.4 Die Historikerin Elina Screen liest aus dem Kapitular von 794 die Sorge um die Folgen einer Hungersnot und um eine kurz zuvor eingeführte neue Münze.5 Die Deutsche Bundesbank datiert diese Münzreform auf 793/794; einzige Münzsorte wurde der silberne Pfennig oder Denar.6 Kapitel 5 schreibt nach der Belsener Kapelle vor, nur noch die neuen Denare zu verwenden, deren Gewicht von etwa 1,3 auf etwa 1,7 Gramm erhöht worden war.3

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