Filter

Diedenhofener Kapitular lässt Händler an neun Orten prüfen

Belegt durch 4 unabhängige Quellen

ZeitalterMittelalter

Zuletzt geändert am

Ende 805 legte Karl der Große im Diedenhofener Kapitular fest, wo Kaufleute auf dem Weg zu Slawen und Awaren handeln durften. Erlaubt waren nur bestimmte Orte zwischen Bardowick und Lorch. Dort sollten sie überprüft werden, damit keine Waffen über die Grenze gingen.

Ende 805 erließ Karl der Große in der Pfalz Diedenhofen, dem heutigen Thionville in Lothringen, ein Doppelkapitular.34 Darin legte er fest, dass Kaufleute, die mit Slawen und Awaren handelten, an bestimmten Orten überprüft werden sollten, um die Ausfuhr von Waffen zu verhindern.13 Beschränkt wurde vor allem der Verkauf von Waffen und Kettenhemden über die Ostgrenze; wer dagegen verstieß, verlor seine Waren.1 Die Quellen datieren den Erlass auf den Dezember beziehungsweise das Ende des Jahres 805, einen Tag nennen sie nicht.34

Genannt werden Bardowick, Schezla am Höhbeck, Magdeburg, Erfurt, Hallstadt, Forchheim, Premberg, Regensburg und Lorch an der Enns.34 Nur Magdeburg und Regensburg lagen an großen Flüssen; die übrigen lagen an kleineren Flüssen, auf denen man slawisch besiedelte Gebiete mit dem Boot erreichen konnte.2 Nach Matthias Hardt spiegeln die Orte die neue Grenze wider, die entstanden war, nachdem die Franken bis 805 den Widerstand der Sachsen beendet hatten.2 Für Magdeburg nennen die Schriftquellen einen Grenzbeauftragten namens Aito; ein Viertel der beschlagnahmten Waffen sollte den Kontrolleuren zustehen.3

Neil Middleton sieht im das wichtigste fränkische Beispiel für Grenzkontrollen über Kaufleute nach römischem und byzantinischem Vorbild.1 Magdeburg und Forchheim werden darin zum ersten Mal urkundlich erwähnt.4 Das Original ist nicht erhalten, sondern nur in Abschriften aus dem Hochmittelalter; ediert hat es Alfred Boretius 1883 in den Monumenta Germaniae Historica.4

Siehe auch