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Der Rat von Palmyra schreibt seine Abgaben in Stein

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ZeitalterAltertum

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Im April 137 beschloss der Rat von Palmyra, die Abgaben auf Waren und Dienstleistungen festzulegen und zweisprachig öffentlich aufzuschreiben. Anlass war, dass Kaufleute und Steuereinnehmer darüber immer wieder stritten. Die Inschrift steht heute in der Eremitage.

Am 18. Xandikos des Jahres 448 der seleukidischen Zählung, also im April 137, fasste der Rat von Palmyra einen Beschluss über die städtischen Abgaben.32 Bis dahin standen die meisten Abgaben nicht im Steuergesetz, sondern wurden nach Herkommen erhoben, und darüber kam es laut dem Beschluss häufig zu Streit zwischen Kaufleuten und Steuereinnehmern.3 Die Amtsträger sollten die Sätze deshalb festlegen und auf einer Steinsäule gegenüber einem Tempel aufschreiben lassen.3 Der Text ist zweisprachig, auf Griechisch und Aramäisch.12

Palmyra war einer der Orte, an denen Kaufleute aus dem Partherreich das Römische Reich betreten durften.4 Der Tarif regelt jedoch vor allem örtliche Abgaben und nicht den Karawanenhandel.23 Er nennt Sätze für die Einfuhr und den Verkauf von Sklaven, für Lasten von Olivenöl und Salzfisch auf Kamelen oder Eseln, für Salz und für Dienstleistungen, darunter die von Prostituierten.3 Erhoben wurden die Abgaben von Pächtern: Der Rat vergab einen Vertrag, und die Amtsträger sollten darauf achten, dass der Pächter nicht mehr verlangte als festgelegt.3 Der Text gliedert sich in ein neues Gesetz, ein altes Gesetz und einen Erlass des römischen Statthalters Mucianus; er verweist auf frühere Entscheidungen römischer Amtsträger wie Germanicus und Corbulo.24

Semjon Abamelek-Lasarew fand die Inschrift 1881; 1901 schenkte Sultan Abdülhamid II. sie Zar Nikolaus II., seither steht sie in der Eremitage in Sankt Petersburg.1 Sie gilt als längste aramäische Steininschrift, die bisher gefunden wurde, und als längste der palmyrenischen Inschriften.12 Der Althistoriker John Matthews bezeichnete sie als eines der wichtigsten Einzelzeugnisse für das Wirtschaftsleben eines Teils des Römischen Reiches.1

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