Filter

Das Berufungsgremium der WTO verliert seine Beschlussfähigkeit

Belegt durch 3 unabhängige Quellen

ZeitalterNeueste GeschichteNeuzeitZeitgeschichte

Zuletzt geändert am

Am 11. Dezember 2019 fehlt dem Berufungsgremium der Welthandelsorganisation das dritte Mitglied, das es zur Entscheidung braucht. Seither kann ein Unterlegener ins Leere berufen — die Schiedsinstanz des Welthandels steht still.

Am 11. Dezember 2019 verlor das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation die Beschlussfähigkeit: Es hatte nicht mehr genug Mitglieder, um über eine Berufung zu entscheiden.12 Vorgesehen sind sieben Mitglieder, die der Streitbeilegungsausschuss für vier Jahre ernennt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederernennung.3

Die Ursache war eine Blockade seiner Nachbesetzung.12 Die Vereinigten Staaten verweigerten unter der Regierung Trump die Zustimmung zu neuen Ernennungen und hielten daran auch unter ihrer Nachfolgerin fest.12 Als einer der Gründe gilt der Streit um die Berechnungsmethode für Antidumpingzölle, das sogenannte Zeroing, das das Gremium für unvereinbar mit dem WTO-Recht hielt.2

Am 30. November 2020 lief die Amtszeit des letzten verbliebenen Mitglieds aus; seither ist das Gremium unbesetzt und kann Berufungen nicht mehr prüfen, obwohl mehrere anhängig sind.3 Wer unterliegt, kann seither Berufung einlegen, über die niemand entscheidet,3 und dann geltend machen, an das Urteil nicht gebunden zu sein.2 Als Behelf vereinbarten die Europäische Union und 15 weitere Mitglieder im März 2020 die Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement, die zwischen beliebigen WTO-Mitgliedern freiwillig genutzt werden kann.1 Schon im Juli 2019 hatten sich die EU und Kanada auf ein Schiedsverfahren nach Artikel 25 der Streitbeilegungsvereinbarung verständigt.2 Im September 2026 brachten 130 Mitglieder zum hundertsten Mal den Vorschlag ein, die Nachbesetzung zu beginnen; die USA lehnten ihn erneut ab.4

Siehe auch