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Das Zollgesetz der Provinz Asia erhält seine jüngste überlieferte Fassung

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ZeitalterAltertum

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Eine Inschrift aus Ephesos verzeichnet die Zollvorschriften der Provinz Asia von 75 v. Chr. bis 62 n. Chr., in der Regel ein Vierzigstel des Warenwerts. Die letzte Fassung der römischen Vorschriften wurde am 9. Juli 62 in Rom abgeschrieben und geprüft.

Eine lange griechische Inschrift aus Ephesos verzeichnet die Zollvorschriften der römischen Provinz Asia von 75 v. Chr. bis 62 n. Chr.13 Der Text ist eine griechische Übersetzung eines lateinischen Originals.1 Die älteste darin genannte Regelung geht auf die Konsuln Lucius Octavius und Gaius Aurelius Cotta zurück, also auf das Jahr 75 v. Chr.2 Die jüngsten Ergänzungen stammen von drei Kuratoren im Jahr 62.4

Der Zoll betrug in der Regel ein Vierzigstel des Warenwerts; für Sklaven waren fünf Denare je Kopf zu zahlen, für manche Fische ein Zwanzigstel.3 Frei blieben Waren, die im Namen des römischen Volkes für öffentliche, religiöse oder militärische Zwecke gehandelt wurden.3 Ebenfalls zollfrei war, was jemand für den eigenen Gebrauch aus- oder einführte.2 Befreit war auch, wem ein Vertrag mit den Römern die Befreiung gewährt hatte.2 Die Provinzen Kleinasiens bildeten dafür einen Zollbezirk, die portuum Asiae.3 Zu den wichtigsten Zollstationen gehörten Chalkedon, Kyzikos, Smyrna, Ephesos und Milet.3

Gefunden wurde die Inschrift im August 1976 in der Johanneskirche von Ephesos.1 Der Marmorblock war wiederverwendet worden und ist nur zum Teil erhalten; die Angaben zur Zahl der erhaltenen Zeilen schwanken zwischen 154 und 155.14 Er steht heute im Archäologischen Museum von Ephesos.1 Die Fassung von 62 wurde nach der Inschrift am 9. Juli in Rom abgeschrieben und geprüft;24 eine Darstellung nennt abweichend den 9. Juni.3

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