--- id: diedenhofener-kapitular-805 title: Diedenhofener Kapitular lässt Händler an neun Orten prüfen date: '0805-01-01' datePrecision: year dateSources: - s1 - s2 - s3 - s4 summary: >- Ende 805 legte Karl der Große im Diedenhofener Kapitular fest, wo Kaufleute auf dem Weg zu Slawen und Awaren handeln durften. Erlaubt waren nur bestimmte Orte zwischen Bardowick und Lorch. Dort sollten sie überprüft werden, damit keine Waffen über die Grenze gingen. themeId: theme-grenzabgaben verification: verified sources: - key: s1 title: >- Early medieval port customs, tolls and controls on foreign trade (Neil Middleton, Early Medieval Europe 13, 2005) publisher: Universität Zagreb, Abteilung für Archäologie (Kopie) url: https://arheo.ffzg.unizg.hr/ska/tekstovi/port_customs.pdf accessedAt: '2026-09-26' - key: s2 title: Die Aneignung von Raum nach der Unterwerfung der Sachsen (Matthias Hardt) publisher: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (austriaca.at) url: https://www.austriaca.at/0xc1aa5572%200x003b676f.pdf accessedAt: '2026-09-26' - key: s3 title: Fund des Monats März 2020 publisher: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt url: https://www.lda-lsa.de/archaeologie/fund-des-monats/2020/maerz-2020 accessedAt: '2026-09-26' - key: s4 title: Diedenhofener Kapitular publisher: Wikipedia url: https://de.wikipedia.org/wiki/Diedenhofener_Kapitular accessedAt: '2026-09-26' provenance: origin: recherche createdBy: '/research (Musterlauf: handel)' reviewedBy: recherche reviewedAt: '2026-09-26' seeAlso: - id: lex-portorii-asiae-62 note: >- Auch das Zollgesetz von Asia legte fest, an welchen Stationen Waren anzumelden waren. - id: palmyra-zolltarif-137 note: >- Ein früheres Regelwerk für den Handel an einer Reichsgrenze, dort mit festen Sätzen statt Verboten. - area: politik id: vertrag-von-verdun-843 note: >- Das Reich, dessen Ostgrenze das Kapitular sicherte, wurde 38 Jahre später geteilt. - id: artlenburger-privileg-1161 note: >- Dreieinhalb Jahrhunderte später regelt wieder ein Herrscher im Norden, wer unter welchen Bedingungen handeln darf. --- Ende 805 erließ Karl der Große in der Pfalz Diedenhofen, dem heutigen Thionville in Lothringen, ein Doppelkapitular.[^s3][^s4] Darin legte er fest, dass Kaufleute, die mit Slawen und Awaren handelten, an bestimmten Orten überprüft werden sollten, um die Ausfuhr von Waffen zu verhindern.[^s1][^s3] Beschränkt wurde vor allem der Verkauf von Waffen und Kettenhemden über die Ostgrenze; wer dagegen verstieß, verlor seine Waren.[^s1] Die Quellen datieren den Erlass auf den Dezember beziehungsweise das Ende des Jahres 805, einen Tag nennen sie nicht.[^s3][^s4] Genannt werden Bardowick, Schezla am Höhbeck, Magdeburg, Erfurt, Hallstadt, Forchheim, Premberg, Regensburg und Lorch an der Enns.[^s3][^s4] Nur Magdeburg und Regensburg lagen an großen Flüssen; die übrigen lagen an kleineren Flüssen, auf denen man slawisch besiedelte Gebiete mit dem Boot erreichen konnte.[^s2] Nach Matthias Hardt spiegeln die Orte die neue Grenze wider, die entstanden war, nachdem die Franken bis 805 den Widerstand der Sachsen beendet hatten.[^s2] Für Magdeburg nennen die Schriftquellen einen Grenzbeauftragten namens Aito; ein Viertel der beschlagnahmten Waffen sollte den Kontrolleuren zustehen.[^s3] Neil Middleton sieht im Kapitular das wichtigste fränkische Beispiel für Grenzkontrollen über Kaufleute nach römischem und byzantinischem Vorbild.[^s1] Magdeburg und Forchheim werden darin zum ersten Mal urkundlich erwähnt.[^s4] Das Original ist nicht erhalten, sondern nur in Abschriften aus dem Hochmittelalter; ediert hat es Alfred Boretius 1883 in den Monumenta Germaniae Historica.[^s4] Ende der Datei: 4 Quellen.