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Xuanquan-Edikt von 5 n. Chr. schont Bäume, Tiere und Teiche

Belegt durch 4 unabhängige Quellen

ZeitalterAltertum

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Ein Edikt von 5 n. Chr. mit Monatsverordnungen für die vier Jahreszeiten steht auf einer Wand der Han-Poststation Xuanquanzhi bei Dunhuang. Es verbietet unter anderem, im Frühjahr Bäume zu fällen.

Im fünften Jahr Yuanshi unter Kaiser Ping erging in China ein Edikt mit Monatsverordnungen für die vier Jahreszeiten.24 Erhalten ist es als Inschrift von 5 n. Chr. an der Poststation Xuanquanzhi bei Dunhuang in der Provinz Gansu.1 Die Verordnungen sind auf den Wandputz der Station geschrieben.3 Es ist das einzige bekannte Edikt der Han-Zeit in Form einer Wandinschrift.1 Am Anfang steht ein Erlass der Großkaiserinwitwe Wang Zhengjun, der den politischen Hintergrund nennt.2

Die Station wurde 1990 östlich von Dunhuang entdeckt.2 Die Grabung förderte mehr als 23.000 beschriftete Täfelchen der Han-Zeit zutage.2 Die Inschrift misst 222 mal 48 Zentimeter; erhalten sind 101 Zeilen mit mehr als 1.600 Schriftzeichen.24 Sie gibt nicht den vollständigen Text der Monatsverordnungen wieder, sondern einen Auszug mit Erläuterungen: 50 Artikel, davon 20 für den Frühling, 12 für den Sommer, 8 für den Herbst und 10 für den Winter.24 Für den ersten Frühlingsmonat verbietet sie, Bäume zu fällen, und die Erläuterung dehnt das auf große und kleine Bäume aus, bis zum Ende des achten Monats, wenn Gras und Bäume welken.2 Trächtige Wildtiere und trächtiges Vieh durften bis zum Ende des zwölften Monats nicht getötet werden.2 Für den zweiten Frühlingsmonat untersagt sie, Flüsse und Teiche trockenzulegen, und Fische durften erst ab vier Cun Länge gefangen werden.2

Monatsverordnungen dieser Art kennt man vor allem aus dem Kapitel „“ des Liji.3 Die Fassung aus Xuanquanzhi hat die Form von Gesetzesbestimmungen, steht inhaltlich aber den überlieferten Fassungen nahe, die diese Form nicht haben.3 Die Inschrift zeigt, wie ein Edikt in der späten westlichen Han-Zeit entstand und verbreitet wurde und wie weit die jahreszeitliche Verwaltung reichte.1

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