Ines Gesetze für Wessex bestrafen Brand und Fällen im Wald
König Ine von Wessex setzt zwischen 688 und 694 Bußen für Bäume fest: 60 Schilling für einen verbrannten, je 30 für bis zu drei gefällte. Überliefert sind seine Gesetze nur als Anhang zu denen Alfreds.
Ine, König der Westsachsen, erließ Gesetze, die nach ihrer Einleitung mit dem Rat seines Vaters Cenred und der Bischöfe Hedde und Eorcenwold entstanden.2,4 Datiert werden sie zwischen 688 und 694,1 auf etwa 6904 oder auf 694.3 Kapitel 43 bestraft mit 60 Schilling, wer einen Baum im Wald durch Feuer zerstört, denn Feuer sei ein Dieb.1 Wer viele Bäume fällt, zahlt für drei von ihnen je 30 Schilling und nicht mehr.1 Die Begründung lautet, die Axt sei ein Melder und kein Dieb.1,5
Kapitel 44 setzt für einen Baum, unter dem dreißig Schweine Schutz finden, ebenfalls 60 Schilling an.1 An anderer Stelle regeln die Gesetze, was gilt, wenn jemand Schweine in seiner Eichelmast findet.1 Auch Alfreds Gesetze behandeln in Kapitel 12 das Verbrennen von Bäumen.1
Die Gesetze Ines sind nur als Anhang zu denen Alfreds des Großen überliefert.1,3 Die älteste und beste Handschrift, Corpus Christi College 173, entstand nach Liebermann um 925.1 Ine regierte nach Beda von 688 bis 725.1 Die ersten Bestimmungen seiner Gesetze betreffen die Kirche und sollen die christliche Praxis fördern.3
Siehe auch
- New Forest wird 1079 Jagdforst Wilhelms des Eroberers 1079 Das nächste englische Königsrecht über den Wald im Bestand: der Jagdforst Wilhelms des Eroberers.
- Charter of the Forest verkleinert 1217 die Königsforste Englands 1217 Englisches Forstrecht, das wieder regelt, wer Schweine zur Mast in den Wald treiben darf.
- Hadrians Waldinschriften im Libanon reservieren vier Baumarten 118 Ein früheres Herrschergebot, das bestimmte Bäume vor dem Fällen schützt.