Tianlü der Qin aus Shuihudi verbietet das Holzfällen im Frühjahr
Bambusstreifen aus einem Qin-Grab in Shuihudi, 1975 gefunden, enthalten das Statut über Felder (Tianlü). Es verbot im Frühjahr, Bäume zu fällen und Wasserläufe aufzustauen.
In einem Grab bei Shuihudi im Kreis Yunmeng in der Provinz Hubei wurden 1975 mehr als 1.000 Bambusstreifen gefunden.3 Der Grabherr aus der Zeit der Qin-Dynastie (221–206 v. Chr.) heißt nach den Streifen Xi.4 Er hielt Ereignisse der Jahre 306 bis 217 v. Chr. fest.4 Mit dem Fund wurden erstmals Gesetze und Einrichtungen der Qin bekannt.4 Darunter ist das Statut über Felder (Tianlü), das unter anderem verbot, im Frühjahr Bäume zu fällen.1,4
Nach der Fassung der Qin durfte man im zweiten Frühlingsmonat in Bergen und Wäldern kein Bauholz schlagen und keine Wasserläufe aufstauen.1,2 Im Sommer war verboten, Gras zu Asche zu verbrennen, junge Hirsche, Eier und Nestlinge zu nehmen, Fische und Schildkröten zu vergiften und Fallgruben und Netze aufzustellen.1 Im siebten Monat wurden die Verbote aufgehoben.1 Ausgenommen war das Fällen von Holz für Sarg und Außensarg bei einem Todesfall.1 Das Verbrennen von Gras deuten die Bearbeiter der Streifen als Gewinnung von Asche zum Düngen.1
Der Historiker Li Xueqin hielt das „zweiten“ für einen Schreibfehler statt „dritten“ und nahm an, hinter „Sommer“ fehle eine Drei.1 Die späteren Fassungen derselben Bestimmung aus der Han-Zeit nennen keine Monate, sondern sprechen von Frühling und Sommer.1 Inhaltlich entspricht das Verbot weitgehend den Monatsverordnungen ().2 Für Chen Wei von der Universität Wuhan liegt die Bedeutung darin, dass Erfahrungen im Umgang mit der Natur als Gesetz durchgesetzt wurden.1 Das Staatliche Amt für Kulturerbe stuft dagegen ein in Dunhuang gefundenes Edikt der Han-Zeit als frühestes recht vollständiges Umweltgesetz Chinas ein.2
Siehe auch
- Xuanquan-Edikt von 5 n. Chr. schont Bäume, Tiere und Teiche 5 Gut zwei Jahrhunderte später schreibt ein Han-Edikt dieselben Schonzeiten als Monatsverordnung fest.
- Ashokas fünftes Säulenedikt verbietet das Töten vieler Tierarten 242 v. Chr. Im selben Jahrhundert verbietet Ashoka in Indien per Inschrift, bestimmte Tiere zu töten.
- Lex luci Spoletina schützt einen heiligen Hain bei Spoleto 240 v. Chr. Zur selben Zeit schützt in Italien ein Gesetz das Holz eines heiligen Hains.