Lex luci Spoletina schützt einen heiligen Hain bei Spoleto
Zwei Grenzsteine aus der Gegend von Spoleto halten im 3. Jahrhundert v. Chr. ein Gesetz über einen Jupiter geweihten Hain fest. Wer ihn verletzte, schuldete ein Rind als Sühneopfer, bei Vorsatz zusätzlich 300 As.
Zwei fast gleichlautende Grenzsteine aus der Gegend von Spoleto tragen die Lex luci Spoletina, ein Gesetz über einen heiligen Hain.3,4 Niemand durfte den Hain verletzen, etwas daraus fortschaffen oder wegtragen, außer am Tag des jährlichen Opfers.2,3 Wer ihn verletzte, musste Jupiter ein Rind als Sühneopfer geben.1,4 Wer es wissentlich und böswillig tat, musste zusätzlich 300 As Strafe zahlen.2,4 Ob das Verb cedito „betreten“ oder „Holz schlagen“ meint, hängt vom Dialekt der Zeit ab und ist offen.2
Der Hain war Jupiter geweiht und lag vermutlich dort, wo die Steine gefunden wurden.4 Eine Kette solcher Steine umgab den heiligen Wald.3 Der erste Stein kam bei Castel Ritaldi zutage, nach Key to Umbria 1879,4 nach Umbria Tourism 1876.5 Das Archäologische Nationalmuseum in Spoleto nennt 1879 und einen Fundort in San Quirico.6 Der zweite war in die Fassade der Kirche Santo Stefano in Picciche eingemauert und wurde 1913 entdeckt.4 Die Originale liegen im Archäologischen Museum von Spoleto.3,5
Datiert werden die Steine in die zweite Hälfte des 3. Jahrhunderts v. Chr.3,6 oder um 240 v. Chr.2 Luca Donnini setzt sie in die Jahre unmittelbar nach der Gründung der latinischen Kolonie Spoletium 241 v. Chr.4 Umbria Tourism gibt dagegen das späte 3. bis frühe 2. Jahrhundert v. Chr. an.5 Eine Kopie des Gesetzes steht heute im heiligen Wald von Monteluco.5
Siehe auch
- Lysias’ Ölbaumrede verteidigt einen Athener gegen Baumfrevel 396 v. Chr. Auch in Athen standen Bäume, die einer Gottheit gehörten, unter Strafe.
- Ashokas fünftes Säulenedikt verbietet das Töten vieler Tierarten 242 v. Chr. Fast zur selben Zeit stellt in Indien ein König Tiere per Inschrift unter Schutz.
- Hadrians Waldinschriften im Libanon reservieren vier Baumarten 118 Auch dort markieren Inschriften im Gelände, welcher Wald geschützt ist.
Hierher verwiesen
- Haram von Medina: Muhammad verbietet dort Baumfällen und Jagd 622 Ein älterer Schutz von Bäumen, der wie der ḥaram religiös begründet war.
- Tianlü der Qin aus Shuihudi verbietet das Holzfällen im Frühjahr 217 v. Chr. Zur selben Zeit schützt in Italien ein Gesetz das Holz eines heiligen Hains.