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Ilissos-Verbot hält Häute und Gerbabfälle aus dem Athener Fluss

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ZeitalterAltertum

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Eine Athener Inschrift aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. verbietet, oberhalb des Heraklesheiligtums Häute im Ilissos einzuweichen und zu gerben. Sie gilt als eine der frühesten Vorschriften gegen Gewässerverschmutzung.

Eine Inschrift aus Athen verbietet, oberhalb des heiligen Bezirks des Herakles Häute im Fluss Ilissos einzuweichen.123 Ebenso verboten waren das Gerben selbst und das Werfen von Abfällen in den Fluss.123 Über die Einhaltung sollte der Archon Basileus wachen, und der Text sollte auf Steinstelen zu beiden Seiten des Flusses stehen.13 Vor den Verboten ist nur das Ende eines Satzes mit dem Wort „Drachmen“ erhalten.1 Die Inschrift trägt in den Inscriptiones Graecae die Nummer IG I³ 257.134

Gefunden wurde der Stein in den 1920er Jahren am Osthang der Akropolis, wenige Meter südlich des Lysikratesmonuments.1 Heute liegt das Bruchstück im Epigraphischen Museum in Athen.1 Der Schrift nach gehört die Inschrift in die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr.1 Genauer datiert sie die digitale Edition der Inscriptiones Graecae auf 440 bis 430 v. Chr.,2 Hiller von Gaertringen dagegen auf die Zeit um 420 v. Chr.1

Die digitale Edition führt den Text als Gesetz über den Schutz des Flusses Ilissos.2 Livio Rossetti deutete ihn 2002 als Beschluss mit ökologischem Anliegen.1 Er hielt ihn für das älteste bekannte Beispiel von Vorschriften, die eine als zu gefährlich empfundene Verschmutzung aufhalten sollten.1 Schon 1983 hatte Panessa ihn eines der ältesten Gesetze gegen industrielle Verschmutzung genannt.1 Roberta Fabiani betont dagegen den religiösen Charakter: Auch die Verschmutzung des Wassers sei ein religiöses Problem gewesen, weil Flüsse als heilig galten.1

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