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Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist

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ZeitalterMittelalter

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Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag.

Am 7. August 1495 wurde auf dem Reichstag zu Worms der Ewige ausgefertigt; die Urkunde selbst trägt diese Angabe im Kopf.123 Der Reichstag hatte am 26. März begonnen und endete mit diesem Tag; ausgehandelt hatten ihn König Maximilian I. und der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg, der die Reichsstände führte.1 Was der Text festlegte, war kurz und weitreichend: ein grundsätzliches und zeitlich unbeschränktes Verbot der .1

Bis dahin war die Fehde eine rechtliche Möglichkeit, sich selbst zu helfen — und wurde, wie das Historische Lexikon Bayerns festhält, nicht selten missbräuchlich geführt.1 An ihre Stelle trat die ordentliche Gerichtsbarkeit: Wer sich im Recht glaubte, sollte klagen statt reiten.1 Neu war, dass der Landfriede diesmal ohne Befristung galt.1

Ein Verbot allein hätte wenig geändert, deshalb kam dreierlei hinzu: das Reichskammergericht mit sechzehn Urteilern als ständiges Gericht, der Gemeine Pfennig als Steuer zur Finanzierung, und ein Reichstag, der von nun an jährlich zusammentreten sollte.12 Dass das alles sofort funktioniert hätte, sagt keine der Quellen — der Wikipedia-Artikel hält im Gegenteil fest, dass die Neuerungen nicht sofort oder gar nicht zum geplanten Erfolg führten.2 Getrennt haben sich die drei Wege: Das Reichskammergericht setzte sich durch, wenn auch erst über eine Generation hinweg; der Gemeine Pfennig scheiterte, wie jeder andere Versuch, die Steuern des Reiches zu ordnen.3 Das Fehdeverbot selbst aber blieb, und mit ihm die Verschiebung, um die es hier geht: Der Streit wandert vom Feld vor das Gericht.1

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