Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist
Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag.
Am 7. August 1495 wurde auf dem Reichstag zu Worms der Ewige ausgefertigt; die Urkunde selbst trägt diese Angabe im Kopf.1,2,3 Der Reichstag hatte am 26. März begonnen und endete mit diesem Tag; ausgehandelt hatten ihn König Maximilian I. und der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg, der die Reichsstände führte.1 Was der Text festlegte, war kurz und weitreichend: ein grundsätzliches und zeitlich unbeschränktes Verbot der .1
Bis dahin war die Fehde eine rechtliche Möglichkeit, sich selbst zu helfen — und wurde, wie das Historische Lexikon Bayerns festhält, nicht selten missbräuchlich geführt.1 An ihre Stelle trat die ordentliche Gerichtsbarkeit: Wer sich im Recht glaubte, sollte klagen statt reiten.1 Neu war, dass der Landfriede diesmal ohne Befristung galt.1
Ein Verbot allein hätte wenig geändert, deshalb kam dreierlei hinzu: das Reichskammergericht mit sechzehn Urteilern als ständiges Gericht, der Gemeine Pfennig als Steuer zur Finanzierung, und ein Reichstag, der von nun an jährlich zusammentreten sollte.1,2 Dass das alles sofort funktioniert hätte, sagt keine der Quellen — der Wikipedia-Artikel hält im Gegenteil fest, dass die Neuerungen nicht sofort oder gar nicht zum geplanten Erfolg führten.2 Getrennt haben sich die drei Wege: Das Reichskammergericht setzte sich durch, wenn auch erst über eine Generation hinweg; der Gemeine Pfennig scheiterte, wie jeder andere Versuch, die Steuern des Reiches zu ordnen.3 Das Fehdeverbot selbst aber blieb, und mit ihm die Verschiebung, um die es hier geht: Der Streit wandert vom Feld vor das Gericht.1
Siehe auch
- Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis 1555 Sechzig Jahre später muss derselbe Reichstag einen anderen Frieden aushandeln — diesmal zwischen Konfessionen.
- Der Westfälische Friede beendet den Dreißigjährigen Krieg 1648 Was hier im Reich gilt, wird dort für einen Erdteil versucht.
- Politik Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt 1356 Schon die Goldene Bulle hatte die unrechte Fehde verboten, 139 Jahre bevor der Landfriede sie ganz untersagte.
Hierher verwiesen
- Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis 1555 Sechzig Jahre zuvor verbot derselbe Reichstag die Fehde zwischen Einzelnen.
- Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde 1389 Gut hundert Jahre später verbot das Reich die Fehde ohne zeitliche Frist.
- Politik Die Goldene Bulle legt fest, wer den König wählt 1356 Ein späteres Reichsgesetz für dasselbe Reich, diesmal gegen die Fehde.
- Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht 1235 260 Jahre später wird die Fehde, die hier an ein Urteil gebunden wird, ganz verboten.
- Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann 989 Fünf Jahrhunderte später verbietet das Reich die Fehde selbst, statt nur ihre Opfer zu schützen.