Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann
Im Jahr 989 bedroht ein Konzil in der Abtei Charroux jeden mit dem Kirchenbann, der Kirchen ausraubt, Armen das Vieh nimmt oder unbewaffnete Geistliche schlägt. Ob der Gottesfriede damit begann oder schon 975 in Le Puy, stellen die Quellen verschieden dar.
Am 1. Juni 989 trat in der Abtei Charroux südöstlich von Poitiers ein Konzil zusammen, unter dem Schutz Herzog Wilhelms IV. von Aquitanien und unter dem Vorsitz des Erzbischofs Gombald von Bordeaux.1 Den Tag nennt nur der Wikipedia-Artikel; die Encyclopaedia Britannica datiert das Konzil auf „um 989“, der Rechtshistoriker Thomas Gergen auf das Jahr 989.2,3 Beschlossen wurden drei Kanones: Mit dem , dem feierlichen Kirchenbann, wurde belegt, wer in Kirchen einbrach, wer Armen ihren Besitz nahm und wer einen unbewaffneten Geistlichen schlug.1 Beim Kirchenraub entging der Strafe, wer Wiedergutmachung leistete; die beiden anderen Kanones nennen eigene Ausnahmen.1
Der (Pax Dei) entstand im späten 10. Jahrhundert im Süden Frankreichs, vor allem in Aquitanien, weil königliche und regionale weltliche Herrscher die Ordnung immer weniger aufrechterhalten konnten.2 Die Gewalt ging häufig von Burgherren aus, die ihre Macht auf Kosten der regionalen Herrschaft ausübten.2 Zu den Versammlungen wurden Reliquien gebracht, auf die die Anwesenden schworen, den Frieden zu halten.2 Gergen sieht in der Ausbreitung der Friedensregeln über immer mehr Bistümer und Grafschaften einen Schritt zur Vereinheitlichung des Strafrechts; die Kanones von Charroux seien das ganze 11. Jahrhundert über gegenwärtig gewesen.3
Weitere Friedenskonzilien folgten, darunter in Narbonne 990, Limoges 994 und 1031, Poitiers um 1000 und Bourges 1038.2 Aus dem Gottesfrieden ging im frühen 11. Jahrhundert die Treuga Dei hervor, die den Kampf an bestimmten Tagen des Kirchenjahres untersagte.2 Die auf Heilige gestützte Bewegung Südfrankreichs war um die Mitte des 11. Jahrhunderts am Ende, nachdem ein in Bourges aufgebotenes Friedensaufgebot eine schwere Niederlage erlitten hatte; weitergeführt wurde der Gedanke über weltliches und kirchliches Recht, im Reich von Heinrich IV. und seit Urban II. vom Papsttum.2
Ob der Gottesfriede in Charroux begann, ist nicht einheitlich dargestellt.1,2,3 Gergen nennt Charroux das erste Friedenskonzil, und auch der Wikipedia-Artikel schreibt ihm zu, den Gottesfrieden erstmals begründet zu haben.3,1 Die Britannica lässt die Bewegung dagegen 975 mit einem Konzil in Le Puy beginnen und führt Charroux unter den späteren, wichtigen Versammlungen.2 Das Handbuch der Kirchengeschichte unterscheidet beides: Le Puy sei ein vereinzelter Vorstoß gewesen, danach habe man bis Charroux von ähnlichen Versuchen nichts gehört; mit Charroux habe die lange Reihe der Friedenssynoden begonnen.4
Siehe auch
- Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist 1495 Fünf Jahrhunderte später verbietet das Reich die Fehde selbst, statt nur ihre Opfer zu schützen.
- Zwölf Staaten unterzeichnen die erste Genfer Konvention 1864 Dieselbe Frage — wer im Kampf nicht getroffen werden darf —, diesmal als Vertrag zwischen Staaten.
Hierher verwiesen
- Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht 1235 Der kirchliche Gottesfriede, dem die weltlichen Landfrieden folgten.
- Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt 697 Knapp drei Jahrhunderte später stellt ein Konzil in Aquitanien dieselben Wehrlosen unter den Kirchenbann.