Einträge zu diesem Thema (5)
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1495
Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist
Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag. -
1389
Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde
Am 5. Mai 1389 verkündete König Wenzel in Eger einen Landfrieden, der alle Städtebünde verbot. Er beendete den süddeutschen Städtekrieg zum Nachteil der Städte. -
1235
Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht
Im August 1235 erlässt Kaiser Friedrich II. in Mainz einen Landfrieden, erstmals auch auf Deutsch und ohne Frist. Die Fehde bleibt erlaubt, aber erst, wenn eine Klage vor Gericht nichts erbracht hat. -
989
Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann
Im Jahr 989 bedroht ein Konzil in der Abtei Charroux jeden mit dem Kirchenbann, der Kirchen ausraubt, Armen das Vieh nimmt oder unbewaffnete Geistliche schlägt. Ob der Gottesfriede damit begann oder schon 975 in Le Puy, stellen die Quellen verschieden dar. -
697
Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt
Im Jahr 697 verkündet Adomnán, Abt von Iona, auf einer Versammlung in Birr die Cáin Adomnáin. Wer eine Frau tötet, soll sterben, und wer bei Gewalt gegen ein Kind nur zusieht, zahlt wie der Täter. 91 Bürgen aus Irland, Dál Riata und dem Land der Pikten stehen dafür ein.