Cáin Adomnáin schützt Frauen, Kinder und Geistliche vor Gewalt
Im Jahr 697 verkündet Adomnán, Abt von Iona, auf einer Versammlung in Birr die Cáin Adomnáin. Wer eine Frau tötet, soll sterben, und wer bei Gewalt gegen ein Kind nur zusieht, zahlt wie der Täter. 91 Bürgen aus Irland, Dál Riata und dem Land der Pikten stehen dafür ein.
Im Jahr 697 wurde auf einer Versammlung in Birr ein Gesetz verkündet, das nach seinem Urheber Adomnán, dem Abt von Iona, Cáin Adomnáin heißt, lateinisch Lex Innocentium, Gesetz der Unschuldigen.1,2 Die Versammlung war vermutlich zugleich eine kirchliche Synode und eine Zusammenkunft von Königen.3,2 Das Gesetz sollte vor allem Frauen vor Gewalt schützen, in geringerem Maß auch Kinder und Geistliche.3 Nach frühem irischem Recht galten diese drei Gruppen als unschuldig, weil von ihnen nicht erwartet wurde, dass sie Waffen trugen.3 Überliefert ist eine Liste von 91 weltlichen und geistlichen Bürgen aus Irland, Dál Riata und dem Land der Pikten.1,2 Unter ihnen steht der „König von Irland“, Loingsech mac Oengus, ein Verwandter Adomnáns.2
Für die Tötung einer Frau verdoppelte das Gesetz die übliche Buße von sieben auf vierzehn , eine Werteinheit, die ursprünglich eine Sklavin bezeichnete.2,3 Anders als das übrige frühe irische Recht, das fast immer mit einer Geldbuße strafte, sah es für die Tötung einer Frau die Hinrichtung vor; ersatzweise waren vierzehn Jahre Kirchenbuße und vierzehn Cumal zu leisten.2 Bei Angriffen auf junge Geistliche und Kinder zahlte, wer nur zusah und das Opfer nicht nach Kräften schützte, dasselbe wie der Täter.3
Nach den irischen Annalen wurden 727 die Reliquien Adomnáns nach Irland gebracht, um das Gesetz zu erneuern.1 Es wird als „Genfer Konvention“ der alten Iren und als erster Menschenrechtsvertrag Europas bezeichnet und gilt als eines der ersten Gesetze zum Schutz von Nichtkombattanten im Krieg.1,2
Der erhaltene Text ist nicht der von 697: Zusammengestellt wurde er nach Gilbert Márkus vermutlich im zehnten Jahrhundert in Raphoe, und als ältester Teil gilt der eigentliche Rechtsteil aus dem siebten Jahrhundert.3 Die Einleitung, eine lange Erzählung darüber, wie Adomnán das Gesetz auf Drängen seiner Mutter schuf, setzt Máire O’Dwyer ins späte zehnte oder frühe elfte Jahrhundert.2 Márkus hält diese Erzählung für mehr als zweihundert Jahre jünger als das Gesetz und für historisch kaum belastbar.3 Die Namen der Bürgen gelten dagegen als zeitgenössisch: Nach Máirín Ní Dhonnchadha lebten nachweislich 59 von ihnen im Jahr 697.2
Siehe auch
- Konzil von Charroux belegt Gewalt gegen Wehrlose mit dem Bann 989 Knapp drei Jahrhunderte später stellt ein Konzil in Aquitanien dieselben Wehrlosen unter den Kirchenbann.
- Zwölf Staaten unterzeichnen die erste Genfer Konvention 1864 Das Gesetz wird im Rückblick eine „Genfer Konvention“ genannt; hier steht die Konvention selbst.
- Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht 1235 Auch der Landfriede schützt ausdrücklich die, die keine Waffen tragen — Frauen, Geistliche, Bauern, Kaufleute.
Hierher verwiesen
- Der Mainzer Landfriede stellt vor die Fehde das Gericht 1235 Auch dort stehen die, die keine Waffen tragen, unter besonderem Schutz.