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  "title": "Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist",
  "date": "1495-08-07",
  "summary": "Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag.",
  "body": "Am 7. August 1495 wurde auf dem Reichstag zu Worms der Ewige Landfriede ausgefertigt; die Urkunde selbst trägt diese Angabe im Kopf.[^s1][^s2][^s3] Der Reichstag hatte am 26. März begonnen und endete mit diesem Tag; ausgehandelt hatten ihn König Maximilian I. und der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg, der die Reichsstände führte.[^s1] Was der Text festlegte, war kurz und weitreichend: ein grundsätzliches und zeitlich unbeschränktes Verbot der Fehde.[^s1]\n\nBis dahin war die Fehde eine rechtliche Möglichkeit, sich selbst zu helfen — und wurde, wie das Historische Lexikon Bayerns festhält, nicht selten missbräuchlich geführt.[^s1] An ihre Stelle trat die ordentliche Gerichtsbarkeit: Wer sich im Recht glaubte, sollte klagen statt reiten.[^s1] Neu war, dass der Landfriede diesmal ohne Befristung galt.[^s1]\n\nEin Verbot allein hätte wenig geändert, deshalb kam dreierlei hinzu: das Reichskammergericht mit sechzehn Urteilern als ständiges Gericht, der Gemeine Pfennig als Steuer zur Finanzierung, und ein Reichstag, der von nun an jährlich zusammentreten sollte.[^s1][^s2] Dass das alles sofort funktioniert hätte, sagt keine der Quellen — der Wikipedia-Artikel hält im Gegenteil fest, dass die Neuerungen nicht sofort oder gar nicht zum geplanten Erfolg führten.[^s2] Getrennt haben sich die drei Wege: Das Reichskammergericht setzte sich durch, wenn auch erst über eine Generation hinweg; der Gemeine Pfennig scheiterte, wie jeder andere Versuch, die Steuern des Reiches zu ordnen.[^s3] Das Fehdeverbot selbst aber blieb, und mit ihm die Verschiebung, um die es hier geht: Der Streit wandert vom Feld vor das Gericht.[^s1]",
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      "title": "Die Reichsreform von 1495",
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      "note": "Sechzig Jahre später muss derselbe Reichstag einen anderen Frieden aushandeln — diesmal zwischen Konfessionen."
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    "title": "Konflikte"
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    "title": "Das Verbot der Selbsthilfe"
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      "title": "Augsburger Religionsfriede: Landesherr bestimmt das Bekenntnis",
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      "title": "Egerer Landfriede verbietet 1389 alle Städtebünde",
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      "note": "Ein späteres Reichsgesetz für dasselbe Reich, diesmal gegen die Fehde."
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      "note": "Fünf Jahrhunderte später verbietet das Reich die Fehde selbst, statt nur ihre Opfer zu schützen."
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  "creditText": "Footnoted — footnoted.net",
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