--- id: ewiger-landfriede-1495 title: 'Ewiger Landfriede: Das Reich verbietet die Fehde ohne Frist' date: '1495-08-07' datePrecision: day dateSources: - s1 - s3 summary: >- Am 7. August 1495 verbietet der Ewige Landfriede auf dem Wormser Reichstag die Fehde grundsätzlich und unbefristet. An ihre Stelle tritt das Gericht — samt einem neuen, einer Steuer und einem jährlichen Reichstag. themeId: theme-ende-der-fehde verification: verified sources: - key: s1 title: Wormser Reichstag, 1495 publisher: Historisches Lexikon Bayerns url: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wormser_Reichstag,_1495 accessedAt: '2026-09-21' - key: s2 title: Reichstag zu Worms (1495) publisher: Wikipedia url: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_zu_Worms_(1495) accessedAt: '2026-09-21' - key: s3 title: Die Reichsreform von 1495 publisher: German History in Documents and Images (DHI Washington) url: >- https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/die-reichsreform-von-1495 accessedAt: '2026-09-21' provenance: origin: recherche createdBy: '/research (Musterlauf: konflikte)' reviewedBy: research reviewedAt: '2026-09-21' seeAlso: - id: augsburger-religionsfriede-1555 note: >- Sechzig Jahre später muss derselbe Reichstag einen anderen Frieden aushandeln — diesmal zwischen Konfessionen. - id: westfaelischer-friede-1648 note: >- Was hier im Reich gilt, wird dort für einen Erdteil versucht. - area: politik id: goldene-bulle-1356 note: >- Schon die Goldene Bulle hatte die unrechte Fehde verboten, 139 Jahre bevor der Landfriede sie ganz untersagte. reviewNotes: verdict: empfohlen notes: >- Rolle im Musterlauf: älter (vor konflikte/augsburger- religionsfriede-1555, 25.09.1555). Bei der Anlage teilbelegt: nur zwei unabhängige Quellen. Der wissenschaftliche Beitrag bei De Gruyter („39. Ewiger Landfrieden 1495") war nicht abrufbar — die Adresse leitet auf degruyterbrill.com um und antwortet dort mit HTTP 405; das steht im Log. Am 21.09.2026 von Hand geöffnet: Frei lesbar ist dort nur das Abstract. Es bestätigt Fehdeverbot, Reichskammergericht, Gemeinen Pfennig, jährlichen Reichstag und die Vorläufer seit 1467, wurde aber nicht als Quelle aufgenommen — der Eintrag steht bei drei, und die Adresse bleibt für jeden Prüflauf verschlossen. Am 21.09.2026 durch /daily auf drei Quellen gebracht: Das German Historical Institute führt GHDI inzwischen unter germanhistorydocs.org. Die alte Adresse ghdi.ghi-dc.org hat weiterhin ein abgelaufenes Zertifikat, die neue liefert den Urkundentext. Braucht eine neue Epoche (vor 1555) und ein neues Thema. --- Am 7. August 1495 wurde auf dem Reichstag zu Worms der Ewige Landfriede ausgefertigt; die Urkunde selbst trägt diese Angabe im Kopf.[^s1][^s2][^s3] Der Reichstag hatte am 26. März begonnen und endete mit diesem Tag; ausgehandelt hatten ihn König Maximilian I. und der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg, der die Reichsstände führte.[^s1] Was der Text festlegte, war kurz und weitreichend: ein grundsätzliches und zeitlich unbeschränktes Verbot der Fehde.[^s1] Bis dahin war die Fehde eine rechtliche Möglichkeit, sich selbst zu helfen — und wurde, wie das Historische Lexikon Bayerns festhält, nicht selten missbräuchlich geführt.[^s1] An ihre Stelle trat die ordentliche Gerichtsbarkeit: Wer sich im Recht glaubte, sollte klagen statt reiten.[^s1] Neu war, dass der Landfriede diesmal ohne Befristung galt.[^s1] Ein Verbot allein hätte wenig geändert, deshalb kam dreierlei hinzu: das Reichskammergericht mit sechzehn Urteilern als ständiges Gericht, der Gemeine Pfennig als Steuer zur Finanzierung, und ein Reichstag, der von nun an jährlich zusammentreten sollte.[^s1][^s2] Dass das alles sofort funktioniert hätte, sagt keine der Quellen — der Wikipedia-Artikel hält im Gegenteil fest, dass die Neuerungen nicht sofort oder gar nicht zum geplanten Erfolg führten.[^s2] Getrennt haben sich die drei Wege: Das Reichskammergericht setzte sich durch, wenn auch erst über eine Generation hinweg; der Gemeine Pfennig scheiterte, wie jeder andere Versuch, die Steuern des Reiches zu ordnen.[^s3] Das Fehdeverbot selbst aber blieb, und mit ihm die Verschiebung, um die es hier geht: Der Streit wandert vom Feld vor das Gericht.[^s1] Ende der Datei: 3 Quellen.