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Justinian lässt das geltende Kaiserrecht in einem Codex sammeln

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ZeitalterMittelalter

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Im April 529 verkündete Kaiser Justinian einen Codex, der die geltenden kaiserlichen Gesetze in einer Sammlung zusammenfasste. Was nicht aufgenommen war, verlor seine Geltung; schon 534 ersetzte ihn eine überarbeitete Fassung.

Am 13. Februar 528, im ersten Jahr seiner Herrschaft, setzte Kaiser Justinian eine Kommission aus zehn Fachleuten ein.1 Sie sollte die älteren Sammlungen und einzelne Gesetze prüfen, Überflüssiges und Veraltetes streichen und daraus eine einzige Sammlung des geltenden Kaiserrechts machen.2 Nach vierzehn Monaten war die Arbeit abgeschlossen, und im April 529 wurde die Sammlung mit der Konstitution Summa verkündet.2 Verkündet wurde sie am 7. April 529.15 Nach Smiths Wörterbuch der Altertümer von 1875 erhielt der Codex am 16. April 529 Gesetzeskraft.4

Die Kommission hatte den Auftrag, die Gesetze aus dem Codex Gregorianus, dem Codex Hermogenianus und dem Codex Theodosianus auf den neuesten Stand zu bringen.1 Nach Britannica umfasste der neue Codex zehn Bücher, und alle kaiserlichen Verordnungen, die nicht darin standen, wurden aufgehoben.3 Nach Smiths Wörterbuch ist nicht bekannt, wie viele Bücher die erste Fassung hatte.4 Ein neues Gesetzbuch im strengen Sinn waren Justinians Rechtswerke nach Britannica nicht: Sie sammelten ältere Gesetze und Auszüge aus den Schriften römischer Juristen.3

Im Jahr 534 ersetzte eine überarbeitete Fassung den Codex von 529.1 Sie umfasste nach Britannica zwölf Bücher und berücksichtigte zum Teil Justinians eigene neue Gesetze.3 Schon 533 waren die Institutionen erschienen, ein Lehrbuch für Rechtsstudenten im ersten Jahr.3 Zwischen 534 und 565 folgten die Novellen, Sammlungen der Gesetze, die Justinian danach selbst erließ.3

Weil Codex und auf Latein erschienen, einer Sprache, die in den meisten Teilen des Byzantinischen Reichs niemand verstand, blieb ihr Gebrauch dort begrenzt.1 In vielen Teilen Westeuropas wurde Justinians Zivilrecht dagegen zum tatsächlich geltenden Recht.1 Das römische Recht bildet nach Britannica die Grundlage des Zivilrechts, das heute in Kontinentaleuropa und in ganz Lateinamerika gilt.3

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