Napster-Urteil: Berufungsgericht verwirft 2001 Fair-Use-Einwand
Am 12. Februar 2001 bestätigte ein US-Berufungsgericht die Verfügung gegen die Tauschbörse Napster in Teilen. Den Tausch von Musikdateien wertete es nicht als zulässige Nutzung, verlangte aber, dass die Plattenfirmen ihre Werke melden.
Am 12. Februar 2001 entschied das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk der USA im Verfahren der Plattenfirmen gegen die Tauschbörse Napster.1,3 Kläger waren unter anderem A&M Records, Geffen, Interscope, Sony Music, MCA, Atlantic, Island, Motown und Capitol.1 Sie warfen Napster vor, für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer mitverantwortlich zu sein.2 Die einstweilige Verfügung, die Richterin Marilyn Hall Patel im Juli 2000 erlassen hatte, bestätigte das Gericht zum Teil, zum Teil hob es sie auf und verwies die Sache zurück.3,1
Über Napster suchten Nutzer Musik im MP3-Format auf den Rechnern anderer Nutzer und luden sie herunter.2 Der Student Shawn Fanning hatte das Programm am 1. Juni 1999 veröffentlicht, und am 7. Dezember 1999 klagte der Verband RIAA für die fünf großen Plattenfirmen.4 Als zulässige Nutzung () führte Napster das Probehören vor dem Kauf an, das Hören eigener CDs von einem anderen Ort aus und die Verbreitung mit Erlaubnis der Künstler.1 Das Gericht ließ die Einschätzung der Vorinstanz stehen, dass der Tausch über Napster keine zulässige Nutzung sei.2 Eigene Aufnahmen an einem anderen Ort zu hören, sei bisher nur dem ursprünglichen Besitzer zugestanden worden, über Napster aber erreichten sie beliebige andere Nutzer.2 Weil Napster konkret von den Verletzungen wusste, half ihm auch das Sony-Urteil des Supreme Court von 1984 kaum.1 Nach den Feststellungen der Vorinstanz waren bis zu 87 Prozent der angebotenen Dateien möglicherweise geschützt.1
Zu weit gefasst sei die Verfügung, weil sie Napster allein die Last auferlege, jedes Kopieren der Werke zu verhindern.1 Die Plattenfirmen mussten Napster ihre Werke und die betroffenen Dateien deshalb erst melden, bevor das Unternehmen den Zugang sperren musste; das eigene System zu überwachen, blieb trotzdem Napsters Aufgabe.1 Bis Patel die Verfügung änderte, durfte der Dienst weiterlaufen.3 Am 1. Juli 2001 stellte Napster den Betrieb ein, und am 3. Juni 2002 beantragte das Unternehmen Gläubigerschutz nach Chapter 11.4 Später kehrte Napster als bezahlter Dienst mit Monatsgebühr zurück.4
Siehe auch
- Das Landgericht München verurteilt OpenAI wegen gespeicherter Liedtexte 2025 Wieder verhandelt ein Gericht, wer für Kopien geschützter Musik in einem neuen Dienst haftet.
- Warner Music legt den Rechtsstreit mit Suno bei und lizenziert seinen Katalog 2025 Wieder klagen Plattenfirmen gegen einen neuen Dienst, und am Ende steht eine Lizenz statt eines Verbots.
- Compact Disc geht 1982 in Langenhagen in Serie 1982 Napster berief sich darauf, Nutzer hörten nur ihre eigenen CDs an einem anderen Ort.
- Literatur Die Berner Übereinkunft schützt 1886 Werke über Landesgrenzen hinweg 1886 Der internationale Rahmen des Urheberrechts, das hier auf den Dateitausch traf.