Warner Music legt den Rechtsstreit mit Suno bei und lizenziert seinen Katalog
Am 25. November 2025 gab Warner Music Group bekannt, die Urheberrechtsklage gegen den Musikgenerator Suno beizulegen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Suno sagte zu, 2026 lizenzierte Modelle einzuführen und die bisherigen abzuschalten.
Am 25. November 2025 gab Warner Music Group bekannt, sich mit dem KI-Musikgenerator Suno geeinigt und die Urheberrechtsklage gegen ihn beigelegt zu haben.1,2 Im Jahr davor hatten Warner, Universal Music und Sony Music Suno und den Konkurrenten Udio wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.1,3 Eine Woche vor der Einigung mit Suno hatte Warner bereits seinen Rechtsstreit mit Udio beigelegt.1,2
Suno sagte zu, 2026 neue, lizenzierte Modelle einzuführen; die bisherigen sollten dann abgeschaltet werden.1,2 Künstler und Songschreiber von Warner sollen selbst entscheiden, ob und wie ihr Name, ihr Bild, ihre Stimme und ihre Kompositionen in KI-erzeugter Musik verwendet werden.1,2,3 Herunterladen dürfen künftig nur Nutzer mit bezahltem Konto; was im kostenlosen Angebot entsteht, lässt sich nur abspielen und teilen.1,2 Außerdem kaufte Suno von Warner die Konzertplattform Songkick.1,3 Den Preis nannte Warner nicht.1
Am 9. September 2026 stellte Suno die Modellgeneration v6 vor, entwickelt mit Warner Music, BMG und Believe, und kündigte an, alle älteren Modelle abzuschalten.4 Damit löste Suno die Zusage aus dem Vergleich mit Warner ein.4 Universal ist an der neuen Generation nicht beteiligt.4 In Deutschland gewann die im selben Jahr ein Verfahren gegen Suno wegen Urheberrechtsverletzung.4
Siehe auch
- Das Landgericht München verurteilt OpenAI wegen gespeicherter Liedtexte 2025 Zwei Wochen zuvor ging die GEMA vor Gericht gegen einen KI-Anbieter vor; Warner einigte sich mit Suno außergerichtlich.
- Das Landgericht München gibt der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno recht 2026 Die GEMA klagte gegen Suno weiter und bekam im Juli 2026 recht.
Hierher verwiesen
- Das Landgericht München gibt der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno recht 2026 Während Warner Music sich mit Suno auf eine Lizenz einigte, klagte die GEMA weiter.
- Napster-Urteil: Berufungsgericht verwirft 2001 Fair-Use-Einwand 2001 Wieder klagen Plattenfirmen gegen einen neuen Dienst, und am Ende steht eine Lizenz statt eines Verbots.