Filter

Das Landgericht München gibt der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno recht

Belegt durch 5 unabhängige Quellen

ZeitalterNeueste GeschichteNeuzeitZeitgeschichte

Zuletzt geändert am

Am 31. Juli 2026 gab das Landgericht München I der GEMA gegen Suno überwiegend recht. Sechs bekannte Lieder steckten in den Modellen des KI-Musikdienstes, und die Schranke für Text und Data Mining decke das nicht.

Das Landgericht München I hat den Ansprüchen der gegen Suno, den Anbieter eines KI-Musikgenerators, auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben.1 Das Urteil fiel am Freitag, dem 31. Juli;5 angesetzt war die Verkündung ursprünglich für den 12. Juni.3 Suno muss Auskunft über die Einnahmen aus den Verletzungen geben und Schadensersatz zahlen, dessen Höhe noch offen ist.34 Die GEMA hatte die Klage im Januar 2025 eingereicht; das Aktenzeichen lautet 42 O 763/25.3

Das Urteil betrifft sechs bekannte Musikwerke, darunter „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“ und „Forever Young“.1 Die Liedtexte waren nicht Gegenstand des Verfahrens.1 Nach der Pressemitteilung des Gerichts hatte Suno die Stücke mit von YouTube kopiert und dabei den sogenannten Rolling Cipher umgangen.1 Weil die Werke in den Modellen memorisiert seien, liege eine Vervielfältigung nach § 16 UrhG vor, die die Schranke für in § 44b UrhG nicht deckt.1 JUVE Patent fasst das so zusammen: Die Werke seien beim Training nicht nur analysiert, sondern in den Modellen in reproduzierbarer Form behalten worden.3

Suno hatte eingewandt, die beanstandeten Ausgaben gingen auf gezielte, schrittweise verfeinerte Prompts der GEMA zurück.1 Nach der Pressemitteilung enthielten die Prompts keine Vorgaben zu Melodie, Harmonie, Rhythmus oder Arrangement.1 Verantwortlich sei deshalb Suno, nicht die Nutzer.1

Suno erklärte, es teile die Entscheidung nicht und prüfe alle Möglichkeiten, auch eine Berufung.4 GEMA-Chef Tobias Holzmüller sprach gegenüber Reuters von einem Urteil von weltweiter Bedeutung.4 Für die GEMA ist es der zweite gerichtliche Erfolg gegen einen KI-Anbieter, nach dem Urteil gegen OpenAI im November 2025.2

Siehe auch