Das Landgericht München verurteilt OpenAI wegen gespeicherter Liedtexte
Am 11. November 2025 gab das Landgericht München I der GEMA gegen OpenAI im Wesentlichen recht. Die Texte von neun Liedern steckten reproduzierbar in den Sprachmodellen, und das sei eine Vervielfältigung, die keine Schranke für Text und Data Mining deckt.
Am 11. November 2025 gab das Landgericht München I der Klage der gegen zwei Unternehmen von OpenAI im Wesentlichen statt.1,2 Es ging um die Texte von neun Liedern, darunter „Atemlos“ von Kristina Bach, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey.1,2 Nach Überzeugung der Kammer waren die Texte reproduzierbar in den Sprachmodellen 4 und 4o enthalten.1 Aufmerksam geworden war die GEMA nach der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle durch eigene Stichproben mit dem Modell 4 und mit nutzerdefinierten Agenten auf Basis von 4o.5 OpenAI wurde unter anderem verurteilt, die Texte nicht mehr zu speichern und auszugeben, Schadensersatz zu zahlen und Auskunft über Nutzung und Erträge zu geben.2
Sowohl das Memorisieren im Modell als auch die Ausgabe im Chatbot griffen nach Auffassung des Gerichts in die Verwertungsrechte der Urheber ein.1 Das Memorisieren sei eine Vervielfältigung, weil die Texte in den Parametern des Modells verkörpert seien.1 Die Schranke für greife nicht, denn wer beim Training Werke vervielfältige, statt nur Informationen zu entnehmen, betreibe kein Text und Data Mining.1,5 Verantwortlich seien die Betreiber, nicht die Nutzer, denn die Ausgaben seien mit einfachen Prompts erzeugt worden.1 Abgewiesen wurde die Klage, soweit die GEMA eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch falsch zugeschriebene, veränderte Liedtexte geltend machte.1
OpenAI erklärte, es widerspreche dem Urteil, das nur eine begrenzte Zahl von Liedtexten betreffe.2,4 Euronews nannte das Verfahren das erste dieser Größenordnung in Europa.4 Nach Angaben der GEMA hat OpenAI Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt.3 Am 31. Juli 2026 gab das Landgericht der GEMA auch gegen den Musikgenerator Suno recht und entschied nach ihrer Darstellung erstmals in Europa über ein Training, das in den USA stattgefunden hatte.3
Siehe auch
- Literatur Das Statute of Anne gibt 1710 den Autoren das Recht an ihren Büchern 1710 Das erste Urheberrechtsgesetz band das Recht an die Kopie; das Gericht fand sie in den Parametern eines Modells.
- Künstliche Intelligenz ChatGPT wird veröffentlicht 2022 Um die Ausgaben dieses Chatbots ging es im Verfahren.
- Das Landgericht München gibt der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno recht 2026 Im Juli 2026 entschied dieselbe Kammer auch gegen Suno — diesmal über Musik, nicht über Liedtexte.
Hierher verwiesen
- Das Landgericht München gibt der GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno recht 2026 Dieselbe 42. Zivilkammer hatte im November 2025 gegen OpenAI ebenso entschieden: Memorisierung ist Vervielfältigung.
- Warner Music legt den Rechtsstreit mit Suno bei und lizenziert seinen Katalog 2025 Zwei Wochen zuvor ging die GEMA vor Gericht gegen einen KI-Anbieter vor; Warner einigte sich mit Suno außergerichtlich.
- Napster-Urteil: Berufungsgericht verwirft 2001 Fair-Use-Einwand 2001 Wieder verhandelt ein Gericht, wer für Kopien geschützter Musik in einem neuen Dienst haftet.
- Literatur Das Statute of Anne gibt 1710 den Autoren das Recht an ihren Büchern 1710 Dreihundert Jahre später prüfte ein Gericht, ob ein Sprachmodell Liedtexte vervielfältigt.