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Das Statute of Anne gibt 1710 den Autoren das Recht an ihren Büchern

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Am 10. April 1710 trat das Statute of Anne in Kraft, das als erstes Urheberrechtsgesetz gilt. Es gab Autoren für vierzehn Jahre das alleinige Recht, ihre Werke zu drucken, und verlängerte es um weitere vierzehn, wenn sie dann noch lebten.

Am 10. April 1710 trat das Statute of Anne in Kraft, das als erstes Urheberrechtsgesetz überhaupt gilt.45 Die königliche Zustimmung hatte es am 5. April erhalten.4 Sein Titel lautete „An Act for the Encouragement of Learning“; das Gesetz sollte die Gelehrsamkeit fördern, indem es die Rechte an gedruckten Büchern den Autoren oder den Käufern dieser Rechte zusprach.2

Für neue Werke erhielten die Autoren das alleinige Recht, sie vierzehn Jahre lang zu drucken; lebten sie danach noch, fiel es ihnen für weitere vierzehn Jahre zu.52 Für bereits gedruckte Bücher galten einundzwanzig Jahre ab dem Tag des Inkrafttretens.2 Strafen bei Verstößen ließen sich nur geltend machen, wenn der Titel im Register der eingetragen war.5 Außerdem waren neun Exemplare jedes Werkes an die wichtigsten Bibliotheken in England und Schottland abzugeben, statt bisher drei.5

Nach dem Rechtshistoriker Ronan Deazley konnte nun nicht mehr nur ein Mitglied der Gilde, sondern jeder Autor und überhaupt jeder Rechte an Buchkopien besitzen und mit ihnen handeln.1 Die Bibliothek des House of Lords zitiert die Einschätzung, das Gesetz habe erstmals festgelegt, dass Autoren ein gewisses Eigentum an ihren Werken haben und ihre Vervielfältigung steuern können.3 Das Gesetz blieb mit Änderungen bis zum Copyright Act von 1842 in Kraft.35

Ob es auf 1709 oder 1710 zu datieren ist, hängt am Kalender: Bis 1752 begann das Jahr in England am 25. März.4 So datiert Deazley die erste Lesung im Unterhaus auf den 11. Januar 1710, Bently auf den 11. Januar 1709.14 Bently hält „1710 or 1709/10“ für die beste Angabe.4

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