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Rom veröffentlicht 1559 den ersten päpstlichen Index verbotener Bücher

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1559 erschien unter Papst Paul IV. der erste römische Index librorum prohibitorum, mit mehr als tausend Verboten in drei Klassen. Die Liste wurde bis 1948 fortgeschrieben; 1966 verlor sie ihre kirchenrechtliche Kraft.

1559 erschien unter Papst Paul IV. der erste römische Index der verbotenen Bücher, den die römische Inquisition vorbereitet hatte.13 Im Januar 1559 wurde er in ganz Italien verteilt.5 Er enthielt mehr als tausend Verbote in drei Klassen: Autoren, deren gesamtes Werk verboten war, einzelne Bücher namentlich genannter Autoren und anonyme Schriften.1 In die erste Klasse fielen alle Schriften von Häretikern und damit alle protestantischen Autoren.5 Auch Erasmus von Rotterdam stand dort, sein Werk war vollständig verboten.6

Eigene Verbotslisten hatten zuvor schon die theologischen Fakultäten von Paris (1544) und Löwen (1546) gedruckt, in Venedig erschienen welche 1549 und 1554.1 Das ließ einen neuen Index erarbeiten, den Pius IV. 1564 veröffentlichte.17 Er lockerte das umfassende Verbot der Werke des Erasmus.6 1571 schuf Pius V. mit der Indexkongregation eine ständige Behörde für die Liste.1

Die letzte, zwanzigste Ausgabe erschien 1948.3 Nach Marilyn Rye waren in der ersten Hälfte des Jahrhunderts nur noch 255 Titel hinzugekommen.4 Am 14. Juni 1966 teilte die Glaubenskongregation mit, der Index habe nicht mehr die Kraft kirchlichen Rechts, bleibe aber moralisch verbindlich.2 Die Britannica beschreibt ihn seither als moralischen Leitfaden statt als verpflichtendes Recht.3

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