Ovid wird 8 n. Chr. von Augustus nach Tomis verbannt
Kaiser Augustus verbannte den Dichter Ovid im Jahr 8 n. Chr. nach Tomis am Schwarzen Meer. Als Gründe nannte Ovid ein Gedicht und einen Fehler; er kehrte nie nach Rom zurück.
Kaiser Augustus verbannte den Dichter Ovid im Jahr 8 n. Chr. nach Tomis an der Schwarzmeerküste, dem heutigen Constanța in Rumänien.1,2 Es war eine relegatio, bei der Ovid sein Vermögen und sein Bürgerrecht behielt.2 In seinen Gedichten aus dem Exil hält Ovid selbst fest, er werde „relegatus“ genannt und nicht Verbannter, und sein Besitz sei ihm geblieben.5
Als Gründe nannte Ovid stets zwei, „carmen et error“, ein Gedicht und einen Fehler.3,5 Das Gedicht war seine Ars amatoria, die Liebeskunst.1,5 Über den Fehler schweigt er.5 Verbreitet ist heute die Ansicht, der unbekannte Fehler sei der eigentliche Grund gewesen und das Gedicht nicht.4 Vermutet wird eine Verbindung zum Kaiserhaus, denn Augustus’ Enkelin Julia wurde im selben Jahr wegen Ehebruchs verbannt.1
Augustus ließ Ovids Werke aus den öffentlichen Bibliotheken entfernen.3 In einem der Exilgedichte sucht ein Buch Ovids nach seinen Brüdern, und ein Wächter weist es ab.7 Die Metamorphosen waren bei der Verbannung fast vollendet.3 Ovid schreibt, er habe das Manuskript beim Aufbruch selbst ins Feuer geworfen.6 Die Verse seien aber erhalten, weil es mehrere Abschriften gab.6 Weder Augustus noch sein Nachfolger Tiberius erlaubten ihm die Rückkehr.2 Ovid starb in Tomis wahrscheinlich im Jahr 17 n. Chr.,1 nach anderer Angabe 17 oder 18.2
Siehe auch
- Vergil stirbt 19 v. Chr., und Augustus lässt die unvollendete Aeneis herausgeben 19 v. Chr. Derselbe Kaiser ließ Vergils Epos herausgeben und Ovids Bücher aus den Bibliotheken nehmen.
- Die überlieferte Bücherverbrennung unter Qin Shi Huang 213 v. Chr. 213 v. Chr. Ein früherer Fall, in dem ein Herrscher gegen Schriften vorging.
- Rom veröffentlicht 1559 den ersten päpstlichen Index verbotener Bücher 1559 Spätere Form desselben Mittels: Bücher werden aus dem Verkehr gezogen, statt ihren Verfasser zu treffen.